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Der Werkvertrag in der Schweiz: Einfach erklärt
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Der Werkvertrag in der Schweiz: Einfach erklärt

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In diesem Artikel erläutern wir die Erstellung eines Werks, den Werklohn, den Abschluss eines Werkvertrags sowie die verschiedenen Arten von Werkverträgen wie Bauwerkverträge, Architektenverträge und Werklieferungsverträge. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Vertragselemente und die Themen Bau-/Werkmangel sowie das Fehlen von vereinbarten, zugesicherten und vorausgesetzten Eigenschaften.

Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, der im Obligationenrecht geregelt ist. Wenn ein Werkvertrag abgeschlossen wird, verpflichtet sich der Werkunternehmer dazu, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den Besteller herzustellen

Erstellung eines Werks

Im Rahmen eines jeden Werkvertrags ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen. Wenn ein Bauwerkvertrag abgeschlossen wird, bedeutet dies in der Regel, dass entweder ein vollständiges Bauwerk oder Teile davon hergestellt werden müssen. Die Verpflichtung des Unternehmers, das gesamte oder teilweise Bauwerk herzustellen, geht Hand in Hand mit dem Recht des Bestellers, die Herstellung des Bauwerks zu fordern.

☝️Es ist wichtig zu beachten, dass mit dem Abschluss des Bauwerkvertrags der Unternehmer einen konkreten und fest vereinbarten Arbeitserfolg schuldet. 

Es genügt nicht, dass der Unternehmer lediglich aktiv ist oder sich bemüht, um den Werklohn verlangen zu können. Der Werkvertrag endet daher erst, wenn der Unternehmer das versprochene Werk vollständig fertiggestellt hat. 

Erst nachdem der Unternehmer das versprochene Bauwerk errichtet hat, hat er Anspruch auf Zahlung des vollständigen Werklohns seitens des Bestellers.

Werklohn

Der Besteller verspricht im Gegenzug zur Werklieferung des Unternehmers, dem Unternehmer den vereinbarten Werklohn zu zahlen. Das bedeutet: Sobald der Unternehmer seine Verpflichtung erfüllt hat, ein Bauwerk zu erstellen, entsteht die Verpflichtung des Bestellers, den vereinbarten Werklohn zu zahlen. Der Werklohn ist die Zahlung des Bestellers als Gegenleistung für das fertiggestellte Bauwerk. Normalerweise wird der Werklohn bei Übergabe des Bauwerks fällig und im Voraus vereinbart.

☝️ Die Vereinbarung eines Werklohns führt dazu, dass der Unternehmer das Bauwerk auch für den vereinbarten Betrag erstellen muss. Mit anderen Worten darf er nach Abschluss nicht plötzlich einen höheren Werklohn fordern.

✅ Wenn die Schlussabrechnung höher ausfällt als ursprünglich geplant, und Sie sich nicht sicher sind, wie und ob Sie rechtlich vorgehen möchten, stehen Ihnen unsere erfahrenen SpezialistInnen rund ums Werkvertrags- und Baurecht zur Verfügung.

Abschluss eines Werkvertrags

Das Gesetz sieht keine besondere Form für den Abschluss eines Werkvertrags vor. Das bedeutet, dass der Werkvertrag auch mündlich gültig zustande kommt. 

💡Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen, einen Werkvertrag schriftlich abzuschliessen.

Arten von Werkverträgen

Bauwerkvertrag

Der Bauwerkvertrag ist ein spezifischer Werkvertrag in der Schweiz, der sich auf den Bau einer Baute bezieht. Der Unternehmer verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn (Besteller) dazu, das Bauwerk herzustellen und zu übergeben. 

☝️Als Unternehmer können Totalunternehmer, Generalunternehmer oder Teilunternehmer in Betracht kommen. 

Architektenvertrag

Aufgrund der enthaltenen Elemente aus verschiedenen Vertragsarten ist die rechtliche Einordnung des Architektenvertrages umstritten. Es kommen sowohl Elemente des Werkvertragsrechts, insbesondere bei Planungsarbeiten oder Kostenvoranschlägen, als auch Elemente des Auftragsrechts, insbesondere bei Vergaben und Bauleitung, in Frage. In der Regel handelt es sich bei einem Architektenvertrag um einen gemischten Vertrag, der sowohl Elemente eines Werkvertrags als auch eines Auftrags beinhaltet.

Werklieferungsvertrag

Wenn der Unternehmer neben der Herstellung des Werkes auch für die Lieferung der Materialien verantwortlich ist, handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag. Dies ist im Baugewerbe üblich. 

💡Nur bei Umbauten und Reparaturen liegt das Material bereits vor: Es gehört dem Besteller und wird vom Unternehmer bearbeitet. 

☝️Der Werklieferungsvertrag unterscheidet sich vom "normalen" Werkvertrag nur in Bezug auf die erweiterte Gewährleistungspflicht für das gelieferte Material.

Inhalt des Bauwerkvertrags 

Grundsätzlich wird durch den Bauwerkvertrag vereinbart, dass der Unternehmer das Bauwerk errichtet und der Besteller ihm dafür einen Werklohn zahlt. Es steht den Vertragsparteien weitgehend frei, welche weiteren Vereinbarungen sie im Rahmen des Werkvertrags treffen möchten. Um eine optimale Vertragsabwicklung sicherzustellen, ist es jedoch ratsam, sich nicht nur auf das Minimum an Regelungen zu beschränken. Besonders bei der Errichtung eines Bauwerks ist der Besteller oft vertraglich zur Zahlung hoher Beträge verpflichtet. Um späteren Unstimmigkeiten mit dem Unternehmer vorzubeugen, sollten Sie bei einem Werkvertrag insbesondere auf folgende Vertragselemente achten:

  • Eine präzise Beschreibung der Leistung(en)
  • Die Art und Höhe des Werklohns (inkl. Eventuell vereinbarter Rabatte und Preisreduktionen)
  • Die vorgesehene Zweckbestimmung des Bauwerks
  • Vertraglich vereinbarte und zugesicherte Eigenschaften
  • Termine und Fristen (insbesondere Ausführungs- und Zahlungsfristen)

Bau-/Werkmangel

Als Baumangel bzw. Werkmangel wird jede Abweichung des Werkes vom Vertrag verstanden. Die Eigenschaften des Baus bzw. Werks, die für einen Mangel relevant sind, beziehen sich beispielsweise auf die äussere Erscheinung, den Umfang oder die spezifischen Merkmale aller Bestandteile des betreffenden Werkes. 

💡Wenn der tatsächliche Zustand eines Werkes vom vereinbarten Soll-Zustand abweicht oder eine vorausgesetzte Eigenschaft fehlt, liegt normalerweise ein Mangel vor.

Fehlen von vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaften

Die Bestimmung des massgeblichen Soll-Zustands eines Werkes basiert auf den vertraglich vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaften. 

  • Vertraglich vereinbarte Eigenschaften kommen durch übereinstimmende (ausdrückliche oder stillschweigende) Willenserklärungen zustande. 
  • Zugesicherte Eigenschaften sind Erklärungen des Unternehmers, dass das Werk über bestimmte Eigenschaften verfügt. Es ist möglich, dass der Unternehmer solche Zusicherungen von sich aus gibt, oder erst, nachdem sie der Besteller verlangt hat.

☝️Sowohl Zusicherungen als auch vertraglich vereinbarte Leistungen sind verbindlich.

Es ist zulässig, dass der Werkvertrag negative Formulierungen enthält und gewisse Eigenschaften ausgeschlossen werden. Weiter ist das Festhalten von Toleranzgrenzen oder Minimalanforderungen zulässig. 

  • Toleranzgrenzen geben dem Unternehmer einen gewissen Spielraum, um den Vertrag zu erfüllen. Wo die Toleranzgrenzen genau liegen, wird im Zweifelsfall durch Auslegung festgestellt. 
  • Wenn Minimalanforderungen vereinbart sind, führt das dazu, dass bei einer Lieferung von besserer Qualität kein Werkmangel vorliegt, sondern vielmehr lediglich die minimalen Anforderungen erfüllt wurden.

Fehlen von vorausgesetzten Eigenschaften

Der Begriff vorausgesetzt bedeutet, dass bestimmte Eigenschaften auch ohne ausdrückliche Vereinbarung erwartet werden dürfen.

Vorausgesetzte Eigenschaften beziehen sich normalerweise auf die übliche Beschaffenheit und die Gebrauchstauglichkeit eines Werkes. Demnach muss ein Werk, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden, von mindestens durchschnittlicher Qualität sein und den vorgesehenen Zweck erfüllen können. Die übliche Beschaffenheit wird anhand der objektiven Betrachtungsweise im Verkehr bestimmt und richtet sich ebenso wie die Gebrauchstauglichkeit nach dem bestimmten Verwendungszweck des Werkes. Um eine Bewertung vornehmen zu können, ist es daher immer erforderlich, den im konkreten Werkvertrag festgelegten Verwendungszweck des betreffenden Werkes zu berücksichtigen.

💡Ein Mangel am Werk in Bezug auf vorausgesetzte Eigenschaften liegt demnach vor, wenn das Werk entweder nicht die übliche Beschaffenheit, nicht die erforderliche Gebrauchstauglichkeit oder beides nicht aufweist.

Wir helfen Ihnen

Bei Bauvorhaben ist eine sorgfältige Vorgehensweise als Bauherr unerlässlich, insbesondere die Vertragsschliessung ist von grundlegender Bedeutung. Unsere spezialisierten AnwältInnen können Ihnen dabei helfen, einen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Werkvertrag zu erstellen und mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Baumängel sollten nicht unterschätzt werden, da sie die Sicherheit und den Wert Ihrer Immobilie beeinträchtigen können. Es ist ratsam, bereits bei der Begehung oder Abnahme jemanden beizuziehen, der oder die über fundiertes Wissen verfügt. Daneben kann Sie ein Anwalt bei der Einreichung einer Mängelrüge unterstützen und Verjährungsfristen im Blick behalten. 

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Antworten auf Ihre Fragen

Was ist ein Bauwerkvertrag?
Muss ein Werkvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Wann entsteht die Zahlungsverpflichtung des Bestellers (Auftraggebers) im Werkvertrag?
Was ist der Unterschied zwischen einem Bauwerkvertrag und einem Architektenvertrag?