Damit ein Autokauf unter Privaten für beide Parteien erfreulich verläuft, ist es wichtig, dass gewisse Punkte beachtet werden. Mit dem nachfolgenden Artikel zeigen wir Ihnen auf, warum ein schriftlicher Kaufvertrag gerade beim Kauf von Occasion Autos wichtig ist und wie Sie sich gegen Mängel absichern können.
Form eines Auto-Kaufvertrags
Das Gesetz schreibt keine besondere Form vor. Das heisst, der Vertrag kann auch mündlich oder gar konkludent abgeschlossen werden.
💡Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen, den Vertrag schriftlich abzuschliessen.
Inhalt eines Auto-Kaufvertrags
Es ist wichtig, dass Sie beim Kauf eines Occasion Autos darauf achten, dass im schriftlichen Kaufvertrag ein Minimum an Informationen enthalten ist. Dies dient der rechtlichen Absicherung. Zu diesen Informationen gehören:
- Personalien: Anschrift des Verkäufers und Käufers
- Fahrzeugdaten:
- Marke, Modell, Typ
- Chassis-Nummer
- Erstzulassung
- Kilometerstand
- Letzte MFK
- Information über Zustand (Unfallfahrzeug / Kein Unfallfahrzeug)
- Zusätze (Dachträger, Sonderausstattung, Bereifung)
- Auflistung von Schäden
- Preis
- Zahlungsmodalitäten
- Datum und Ort der Übergabe
- Unterschrift von beiden Parteien
☝️Wenn der oder die Verkäuferin Zusicherungen über den Zustand des Fahrzeugs macht, dann sollten diese Zusicherungen auf dem Kaufvertrag festgehalten werden.
✅ Wenn Sie Fragen haben zu Ihrem Auto-Kaufvertrag, oder unsicher über dessen Inhalt sind, stehen Ihnen unsere VertragsrechtsspezialistInnen gerne zur Verfügung.
“Unfallfrei”, “nicht unfallfrei”, “Unfallwagen”?
Unfallfrei bedeutet, dass das Auto nie lackiert oder repariert wurde und höchstens einen Bagatellschaden (Lack- oder Karosserieschäden) hatte.
Nicht unfallfrei bedeutet, dass der Schaden am Auto über einen Bagatellschaden hinausging.
Unfallwagen bedeutet, dass tragende Teile des Autos erheblich beschädigt und nicht repariert wurden. Tragende Teile sind beispielsweise Achsen oder Motor.
✅ Wir empfehlen Ihnen, beim Kauf von einem Occasion Auto das Auto mit einer fachkundigen Person zu besichtigen. Er oder sie ist in der Lage, die richtigen Fragen zu stellen und das Auto auf Schäden oder Mängel hin zu überprüfen. Alternativ kann Ihnen diese Checkliste des Kassensturz’ bei der Überprüfung helfen.
Mängel am Auto
Der oder die Verkäuferin des Autos ist unaufgefordert dazu verpflichtet, Schäden oder Mängel am Auto, die durch Unfälle entstanden sind, offenzulegen. Kommt er oder sie dieser Offenlegungspflicht nicht nach, können rechtliche Schritte gegen ihn oder sie eingeleitet werden.
💡Davon ausgenommen sind Bagatellschäden wie beispielsweise kleinere Lack- oder Karosserieschäden.
Ein Mangel liegt vor, wenn der Ist- vom Sollzustand abweicht. Das bedeutet, dass der oder die Verkäuferin einerseits für fehlende zugesicherte Eigenschaften haftet und andererseits für Mängel, die dazu führen, dass das Auto als solches nicht mehr tauglich oder erheblich weniger tauglich ist.
✅Wenn Sie einen Mangel am Auto festgestellt haben, können Ihnen unsere AnwältInnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Haftet der Verkäufer für Mängel am Auto?
Ob und wie lange ein privater Autoverkäufer für Mängel haftet, hängt davon ab, was im Vertrag vereinbart wurde. Nachfolgend haben wir Ihnen aufgezeigt, wie die Haftung entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung ist.
💡 Wenn Sie unerfahren sind, was Autos angeht, und unsicher, ob das Auto den Preis wert ist und den geschilderten Ausführungen des Verkäufers entspricht, ist ein Occasionstest eine gute Idee. TCS Schweiz bietet an vielen Orten in der Schweiz solche Tests an. Sie können einen solchen Test auch kurz nach dem Kauf durchführen. Vielfach gewährt die verkaufende Person während kurzer Zeit eine Garantie.
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung gilt, wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart wurde. Schäden, die Sie nach dem Kauf feststellen, müssen Sie dem Verkäufer unmittelbar nach dem Entdecken melden. Die sogenannte Mängelrüge ist formfrei möglich, wir raten Ihnen jedoch, dies mittels eingeschriebenem Brief zu machen. Folgendes sollte in der Rüge enthalten sein:
- Genaue Beschreibung des Mangels
- Welche Leistung geltend gemacht wird (Minderung, Wandelung, etc.)
💡Bei kleinen Mängeln haben SIe die Möglichkeit, eine Preisminderung zu verlangen. Bei grösseren Mängeln ist es unter Umständen sogar möglich, vom Vertrag zurückzutreten.
Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung mit Garantie
Wenn die gesetzliche Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurde, haftet der oder die Verkäuferin nur für das, was explizit garantiert wurde und während der Dauer, für welche die Garantie vereinbart wurde.
💡Es ist zulässig, die gesetzliche Garantie auszuschliessen, ohne Garantien abzugeben. Vielfach steht dann im Kaufvertrag “ohne Garantie”.
☝️Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind versteckte Mängel, die arglistig verschwiegen wurden. Arglist liegt vor, wenn beispielsweise absichtlich Fragen falsch beantwortet oder falsche Angaben gemacht wurden. Die Beweislast für ein solches Verhalten liegt beim Käufer.
Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ohne Garantie
Es ist zulässig, die gesetzliche Garantie auszuschliessen, ohne Garantien abzugeben. Vielfach steht dann im Kaufvertrag “ohne Garantie”. In einem solchen Fall haftet der oder die Verkäuferin grundsätzlich für keine Mängel. Auch hier gilt jedoch, dass versteckte Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind.
Kauf ab Platz
Wenn Sie auf ein Inserat stossen, welches mit “Kauf ab Platz” angeschrieben ist, und Sie ein Auto kaufen möchten, welches ohne grosse Investitionen nutzbar ist, dann raten wir Ihnen, kein solches Auto zu kaufen. Bei einem “Kauf ab Platz” wird jegliche Haftung für nachträglich entdeckte Mängel ausgeschlossen.️ Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind versteckte Mängel, die arglistig verschwiegen wurden. Arglist liegt vor, wenn beispielsweise absichtlich Fragen falsch beantwortet oder falsche Angaben gemacht wurden. Die Beweislast für ein solches Verhalten liegt beim Käufer.
Kauf ab MFK
Wenn in einem Inserat “ab MFK” steht, bedeutet dies, dass das Auto verkehrs- und betriebssicher ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Mängel hat. Auch heisst es nicht, dass der Verkäufer Gewähr für die Funktions- oder Verkehrstüchtigkeit übernimmt. Es ist daher wichtig, dass auch bei einem Kauf ab MFK darüber gesprochen wird, wie die Haftung des Verkäufers bei einem Mangel oder Schaden am Auto aussieht.
Wir helfen Ihnen
Unsere auf Vertragsrecht spezialisierten AnwältInnen helfen Ihnen bei der Ausarbeitung oder Überprüfung eines Auto-Kaufvertrags. Durch die Expertise unserer AnwältInnen werden Sie auf mögliche Probleme, die ein Ihnen vorgelegter Vertrag mit sich bringt, aufmerksam gemacht.
Daneben unterstützen Sie unsere Experten bei der Dokumentation von Mängeln an Ihrem Occasion Auto und der Kontaktierung des Verkäufers, um so entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung Ihre Rechte durchzusetzen.