Das Schweizer Mietrecht ist sehr mieterfreundlich ausgestaltet. Im nachfolgenden Blogbeitrag erfahren Sie, welche Pflichten man als VermieterIn in der Schweiz hat. Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte und geben Ihnen wertvolle Tipps, die Sie als Vermieter beachten sollten.
Allgemeines zur Vermietung
Das Schweizer Mietrecht ist im Obligationenrecht geregelt. Es regelt neben den Rechten und Pflichten des Mieters auch die Rolle des Vermieters. Als Vermieter haben Sie verschiedene Rechte und Pflichten, die Sie kennen sollten.
✅ Wenn Sie die Liegenschaft zum ersten Mal vermieten, helfen Ihnen unsere MietrechtsspezialistInnen bei Ihren Fragen rund ums Thema vermieten. Insbesondere sind sie in der Lage, Sie optimal über alle Rechte und Pflichten aufzuklären und gegebenenfalls einen Mietvertrag mit Ihnen erstellen oder zumindest überprüfen.
Pflichten des Vermieters
Mietvertrag
Jede Vermietung einer Immobilie erfordert den Abschluss eines Mietvertrags zwischen Vermieter und Mieter. Dieser kann gemäss dem Gesetz formlos geschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Vertrag schriftlich abzuschliessen. Der grosse Vorteil besteht darin, dass alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Vermietung ergeben, klar geregelt sind.
Vermieterfreundliche Ausgestaltung des Mietvertrags
Bei der Gestaltung des Mietvertrags muss man sich als Vermieter an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Vielfach werden dafür online verfügbare Mustermietverträge verwendet. Diese sind meist sehr mieterfreundlich ausgestaltet.
In Bezug auf den Schutz des Vermieters sind daher insbesondere folgende Aspekte in einem Mietvertrag von Bedeutung:
- Regelung des kleinen Unterhalts
- Vereinbarung über die (mögliche) Anpassung des Mietzinses
- Vereinbarung eines Mietzinsdepots
- Regelung der Haustierhaltung
✅Weitere Informationen zum Mietvertrag finden Sie hier.
💡Wir empfehlen Ihnen daher, Mustermietverträge im Vorfeld sorgfältig zu studieren. Alternativ können Sie sich auch von unseren MietrechtsexpertInnen beraten lassen.
Wohnung im “zum Gebrauch tauglichen Zustand” übergeben
Ob eine Wohnung im zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben wird, ergibt sich primär aus der Vereinbarung. Daneben sind die gegebenen Umstände relevant. Wenn gewisse Eigenschaften besonders zugesichert werden, müssen sie vorhanden sein.
☝️Bei Wohnungen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie leer übergeben wird. Zusätzlich müssen alle Einrichtungen vorhanden sein, die benötigt werden, um darin wohnen zu können.
💡Zur Übergabe gehört auch die Aushändigung des Wohnungsschlüssels.
Instandhaltungspflicht
Die Wohnung muss nicht nur so übergeben werden, sie muss auch in diesem “zum Gebrauch tauglichen Zustand” erhalten bleiben. Das bedeutet, dass jene Reparaturen, die nicht vom Mieter übernommen werden müssen (vgl. Kleiner Unterhalt), fachmännisch und innert angemessener Frist vom Vermieter in die Wege geleitet und durchgeführt werden müssen.
✅ Weitere Informationen zu Mängeln in der Mietwohnung finden Sie hier.
Weitere Pflichten
Die Mieter haben Anspruch darauf zu wissen, zu welchem Mietzins die Wohnung früher vermietet wurde. Sie müssen Einsicht in das Übergabeprotokoll des Vormieters gewähren. Daneben müssen Sie als VermieterIn den Mieter rechtzeitig über Veränderungen an der Mietsache informieren. Dazu gehören beispielsweise Renovationen, Reparaturen oder Umbauten.
Rechte des Vermieters
Wenn Sie wissen möchten, welche Rechte Ihnen als VermieterIn zustehen, finden Sie hier weitere Informationen.
Wir helfen Ihnen
Das Schweizer Mietrecht kann sehr komplex sein. Daher ist es wichtig, dass Sie als VermieterIn Ihre Pflichten kennen und einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu Ihren Pflichten haben, zögern Sie nicht, sich mit unseren MietrechtsanwältInnen in Verbindung zu setzen. Als ExpertInnen auf dem Gebiet des Mietrechts profitieren Sie von professioneller Beratung und Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren.