Andrea Gysin hat sich während ihrer fast zwanzigjährigen Tätigkeit im Rechtswesen und der Advokatur insbesondere im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht sowie im Gesundheitsrecht spezialisiert. Vor Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2011 war sie längere Zeit bei einer privaten Einrichtung sowie beim Staat (Kanton) beschäftigt, weshalb sie ein breites Fachwissen in verschiedenen Rechtsbereichen der Privatwirtschaft (insbesondere im Versicherungs- und Vertragsrecht) und auch in verwaltungsrechtlichen Themen wie etwa im Bereich des Schulrechts, Kirchenrechts oder im Umweltschutz etc. vorweisen kann. Andrea Gysin hat zudem seit 2012 Einsitz in diversen Verwaltungs- und Stiftungsräten. Sie bringt somit grosse Erfahrung in der Organisation sowie auch auf strategischer Ebene mit. Andrea Gysin berät und vertritt ihre Klientschaft in zivilrechtlichen sowie in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und Verfahren.
2008, Canton BS
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