Philipp Brunner ist spezialisiert auf Zivilverfahrensrecht. Er vertritt Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen vor Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden. Er berät seine Klienten auch im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten (White Collar Crime) und unterstützt sie bei der Erstattung von Strafanzeigen und als Geschädigtenvertreter im Strafverfahren. Philipp Brunner verfügt ausserdem über langjährige Erfahrung im Gesellschafts- und Handelsrecht. Er berät seine Klienten bei der Gründung von Unternehmen, bei Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, bei Fusionen und Unternehmenskäufen (Share und Asset Deals), bis hin zur Liquidation und Auflösung sowie bei weiteren gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus berät Philipp Brunner seine Klienten bei der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung, vorwiegend in den Bereichen Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Auftrags- und Werkvertragsrecht, sowie bei der Lösung von damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen und Konflikten. Ausserdem berät Philipp Brunner seine Klienten in erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Nachlassplanung und als Willensvollstrecker in der Nachlassabwicklung. Philipp Brunner hat einen Abschluss von der Universität Zürich (lic. iur.) und von der University of New South Wales in Sydney (LL.M., Master in Dispute Resolution). Er ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und vertritt seine Klienten vor allen Schweizer Gerichten und Behörden. Seine Klienten schätzen seine akribische und effiziente Vorgehensweise, sein unternehmerisches und lösungsorientiertes Denken sowie seine Kommunikationsfähigkeiten.
2010
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