Urban Friedrich arbeitet als Rechtsanwalt in seiner eigenen Kanzlei " Friedrich, Hebeisen und Mohr, Rechtsanwälte am Bodensee", einer mittelgrossen Kanzlei mit 5 Juristen mit Büros in Kreuzlingen. Er erwarb das Anwaltspatent im Jahr 1985 im Kanton TG und ist im Anwaltsregister TG eingetragen. Er ist unter anderem in folgenden Tätigkeitsbereichen tätig: Erbrecht und Nachlassrecht, Sachenrecht, Scheidungsrecht, Bau- und Planungsrecht, Strassenverkehrsrecht und in sämtlichen Bereichen des Vertragsrechts (Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Auftragsrecht, Kaufrecht, etc.). Im weitern ist er als öffentliche Urkundsperson tätig und erstellt und beurkundet insbesondere öffentliche Testamente, Erbverträge, Vorsorgeaufträge, Gründungsurkunden und sämtliche Vorgänge im Gesellschaftsrecht. RA Friedrich ist forensisch und beratend tätig.
1985, Canton TG
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