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Opting Out: Was KMU über die Revisionsstelle wissen müssen

18.06.2025

Die Revisionspflicht stellt für viele Schweizer KMU eine administrative Herausforderung dar. Das Gesetz bietet jedoch mit dem Opting Out eine attraktive Alternative für kleinere Unternehmen. Diese Möglichkeit ermöglicht es AG und GmbH unter bestimmten Voraussetzungen, auf eine Revisionsstelle zu verzichten.

Die Rolle einer Revisionsstelle bei AG und GmbH

Die Revisionsstelle ist ein unabhängiges Kontrollorgan, das bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) tätig ist. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Jahresrechnung gemäss den gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen.

Kernaufgaben der Revisionsstelle:

  • Prüfung der Buchführung auf Rechtmässigkeit

  • Kontrolle der Jahresrechnung

  • Erstellung des Revisionsberichts

  • Meldung von Gesetzesverstössen

Unterscheidung der Revisionsarten

Es gibt zwei Arten von Revisionen: die ordentliche Revision und die eingeschränkte Revision.

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist nicht für alle Gesellschaften in der Schweiz eine Pflicht. Unter folgenden Umständen, ist die Gesellschaft jedoch dazu verpflichtet:

  • Es handelt sich um eine Publikumsgesellschaft

  • Zwei der folgenden Grössen wurden in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten : (1) Bilanzsumme: CHF 20 Millionen (2) Umsatzerlös: CHF 40 Millionen oder (3) 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

  • Gesellschaften, die eine Pflicht zur Erstellung der Konzernrechnung haben

Bei der ordentlichen Revision erfolgt eine umfassende Prüfung der Geschäftsbücher, eine detaillierte Berichterstattung und es gelten höhere Anforderungen an die Qualifikation der Revisoren.

Eingeschränkte Revision

Die eingeschränkte Revision ist der Standard für kleinere und mittlere Unternehmen in der Schweiz. Bei dieser Art der Revision werden weniger umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt, wobei der Fokus hauptsächlich auf wesentlichen Geschäftsvorfällen liegt und die Berichterstattung in reduzierter Form erfolgt. Die Prüfungstiefe ist geringer als bei der ordentlichen Revision, was den Bedürfnissen kleinerer Unternehmen besser entspricht. Der Revisor führt dabei hauptsächlich Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen durch.

Diese Form der Revision bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrollaufwand und Sicherheit. Die Anforderungen an die Qualifikation der Revisoren sind ebenfalls weniger streng als bei der ordentlichen Revision, was sich positiv auf die Kosten für die Unternehmen auswirkt. Trotz des reduzierten Umfangs gewährleistet die eingeschränkte Revision dennoch eine angemessene Überprüfung der Geschäftsbücher und bietet Stakeholdern eine grundlegende Sicherheit bezüglich der Richtigkeit der Jahresrechnung.

Opting Out für KMU: Voraussetzungen und Verfahren

Das Opting Out bezeichnet den freiwilligen Verzicht einer AG oder GmbH auf die eingeschränkte Revision gemäss Artikel 727a des Obligationenrechts. Diese Option ermöglicht es KMU, sich von der gesetzlichen Revisionspflicht zu befreien, somit muss weder keine eingeschränkte Revision durchgeführt werden.

Grundvoraussetzungen für das Opting Out

Ein Opting Out ist möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

  • Zustimmung sämtlicher Aktionäre bzw. Gesellschafter

  • Keine gesetzliche Pflicht zur ordentlichen Revision

Praktische Umsetzung des Opting Outs

Bei Neugründung

Im Rahmen einer Gesellschaftsgründung können die Gründer bereits von Beginn an auf eine Revisionsstelle verzichten. Dieser Verzicht muss explizit in der öffentlich beurkundeten Gründungsurkunde festgehalten werden. Hierbei ist es erforderlich, dass sämtliche Gründer diesem Verzicht zustimmen. Die Erklärung wird dann direkt in die Gründungsdokumente aufgenommen und beim Handelsregister eingereicht.

Je nach Kanton bestehen unterschiedliche formelle Anforderungen. Einige Kantone verlangen zusätzlich zur Gründungsurkunde eine separate Opting-Out-Erklärung. Diese Erklärung bestätigt nochmals schriftlich, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Revision erfüllt und alle Beteiligten damit einverstanden sind.

Es empfiehlt sich daher, bereits im Vorfeld der Gründung die spezifischen kantonalen Anforderungen abzuklären oder einen Experten zu fragen, um den Gründungsprozess reibungslos zu gestalten und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Bei bestehender Gesellschaft

Bestehende Gesellschaften müssen das Opting Out beim Handelsregisteramt anmelden, unterschrieben von den vertretungsberechtigten Organen. Die Generalversammlung muss dies mehrheitlich beschliessen. Die kantonalen Anforderungen unterscheiden sich. Die meisten Kantone fordern eine von allen Gesellschaftern oder dem Verwaltungsrat unterzeichnete Opting-Out-Erklärung. Eine vorherige Prüfung der spezifischen kantonalen Voraussetzungen wird empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Rechtliche Konsequenzen

Nach erfolgreichem Opting Out:

  • Keine externe Revision der Jahresrechnung

  • Möglichkeit der jederzeitigen Wiedereinführung einer Revision

Die Gesellschaft muss die Voraussetzungen für das Opting Out dauerhaft erfüllen. Bei Überschreitung der Schwellenwerte ist eine umgehende Anpassung erforderlich.

Vorteile des Opting Outs für KMU

Das Opting Out bietet KMUs signifikante wirtschaftliche Vorteile:

Direkte Kosteneinsparungen

Der Wegfall der jährlichen Revisionskosten, die sich üblicherweise zwischen CHF 2'000 und 5'000 bewegen, stellt einen erheblichen finanziellen Vorteil dar. Zudem profitieren Unternehmen von einer deutlichen Reduzierung des administrativen Aufwands, da keine zeitintensive Vorbereitung von Unterlagen für externe Prüfer mehr erforderlich ist.

Gesteigerte Handlungsfreiheit

Die Entscheidungsfindung wird durch den Wegfall externer Prüfungsinstanzen deutlich beschleunigt, während gleichzeitig die internen Prozesse vereinfacht werden. Dies ermöglicht es den Unternehmen, sich verstärkt auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und ihre Ressourcen gezielter einzusetzen.

Reduzierter Verwaltungsaufwand

Der reduzierte Verwaltungsaufwand zeigt sich besonders in den vereinfachten Dokumentationspflichten und einer schlankeren Organisationsstruktur. Unternehmen können dadurch ihre vorhandenen Ressourcen deutlich effizienter einsetzen und sich auf wesentliche Geschäftsprozesse konzentrieren. Dies führt zu einer optimierten Arbeitsweise und ermöglicht eine flexiblere Anpassung an sich verändernde Marktbedingungen.

Fazit

Das Opting Out stellt für viele KMUs eine sinnvolle Option dar, um ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren und Kosten zu reduzieren. Die Möglichkeit, auf eine Revisionsstelle zu verzichten, bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern ermöglicht auch eine schlankere Organisationsstruktur und grössere unternehmerische Flexibilität. Allerdings sollten Unternehmen die Entscheidung für ein Opting Out sorgfältig abwägen und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein effektives internes Kontrollsystem bleibt auch ohne externe Revision von großer Bedeutung für eine nachhaltige Unternehmensführung.

Diese Vorteile ermöglichen es KMUs, ihre Geschäftstätigkeit agiler und kosteneffizienter zu gestalten. Die eingesparten Ressourcen können direkt in die Unternehmensentwicklung investiert werden. Die Jurata unterstützt Sie gerne bei allen Fragen und Anliegen rund um das Opting-Out bei der Gründung oder bei bereits eingetragenen Gesellschaften.

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