Firmengründung

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Die besten Tipps, um eine GmbH erfolgreich zu gründen

19.06.2025

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmensgründungen in der Schweiz. Diese Gesellschaftsform bietet wirtschaftliche Flexibilität und rechtliche Sicherheit – ein entscheidender Vorteil für Unternehmer:innen.

Die Gründung einer GmbH bietet:

  • Persönliche Absicherung durch Haftungsbeschränkung

  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Geschäftsführer

  • Professionelle Aussenwirkung im Geschäftsverkehr

Der Gründungsprozess erfordert sorgfältige Planung und rechtliches Wissen. Mit den richtigen Schritten und einer strukturierten Vorgehensweise kann eine GmbH effizient und rechtssicher gegründet werden. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Aspekte und praktischen Tipps für eine erfolgreiche GmbH-Gründung in der Schweiz.

Die Vorteile einer GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die das private Vermögen der Gesellschafter vom Geschäftsvermögen trennt. Diese Rechtsform bietet entscheidende Vorteile für Unternehmer:

  • Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammeinlage - das Privatvermögen bleibt geschützt

  • Niedriges Mindestkapital: Bei der Gründung müssen CHF 20'000 eingelegt werden

  • Steuerliche Vorteile:

Die GmbH ermöglicht eine professionelle Unternehmensführung mit klaren Strukturen und geniesst bei Geschäftspartnern und Banken ein hohes Ansehen. Die Stammeinlage von CHF 20'000 bietet eine solide Grundlage für nachhaltiges Wachstum.

Mindestkapital und Gründungskosten

Die Gründung einer GmbH erfordert ein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital von 20'000 CHF. Diese Summe muss bei der Gründung vollständig einbezahlt werden.

Die Gründungskosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

  • Notarkosten: 500-1'00 CHF für die öffentliche Beurkundung

  • Handelsregistereintrag: 600-800 CHF

  • Stammkapital-Sperrkontogebühr: 150-300 CHF

  • Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 20-100

Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Kanton und individuellen Anforderungen des Unternehmens.

Der Gründungsprozess Schritt für Schritt

Die systematische Gründung einer GmbH erfordert eine sorgfältige Planung und Durchführung verschiedener Schritte.

1. Namenswahl

Der erste entscheidende Schritt ist die Wahl des Firmennamens. Diese Wahl unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben:

  • Der Name muss sich von bestehenden Firmen deutlich unterscheiden

  • Die Rechtsform "GmbH" muss im Namen enthalten sein

  • Fantasienamen sind erlaubt, müssen aber wahrheitsgetreu sein

  • Der Name darf nicht ein rein die Tätigkeit des Unternehmens beschreibender Sachbegriff sein (bspw. unzulässig sind: Kaufhaus AG, Gärtnerei GmbH, Sozialarbeiterin GmbH)


Wichtige Prüfschritte bei der Namenswahl:

  1. Recherche im zentralen Firmenindex zefix.ch

  2. Prüfung auf eingetragene Marken im Markenregister des IGE , um spätere Markenrechtskonflikte zu vermeiden

  3. Verfügbarkeit des Namens als Domain sicherstellen

  4. Überprüfung auf irreführende oder täuschende Bezeichnungen

Falls Zweifel bestehen, dass die von Ihnen gewünschte Firma alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, ist eine frühzeitige Prüfung des gewünschten Firmennamens durch das kantonale Handelsregisteramt empfehlenswert. Dies vermeidet spätere Komplikationen im Gründungsprozess und spart Zeit sowie Kosten. Weitere Informationen sind auf den Websiten der kantonalen Handelsregisterämter verfügbar.

2. Erstellung des Gesellschafterbindungsvertrags

Der Gesellschafterbindungsvertrag ist bei der GmbH-Gründung optional, kann aber die grundlegenden Beziehungen zwischen den Gesellschaftern regeln. Er dient daher als Ergänzung zu den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen.

Für die Vertragserstellung können Sie entweder standardisierte Mustervorlagen verwenden oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen lassen. Die Musterprotokolle bieten eine kostengünstige und unkomplizierte Lösung, während ein individueller Vertrag auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten werden kann

Eine professionelle juristische Beratung kann sicherstellen, dass der Vertrag allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen der Gesellschafter optimal schützt.

3. Geschäftskonto und Stammkapital

Die Einzahlung des Stammkapitals erfordert ein spezielles Sperrkonto bei einer Schweizer Bank. Das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 muss vollständig einbezahlt werden, bevor die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann.

Ablauf der Stammkapitaleinzahlung:

  • Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einem Schweizer Bankinstitut

  • Einzahlung des Stammkapitals durch die Gesellschafter

  • Ausstellung einer Bestätigung durch die Bank über die Einzahlung

  • Sperrung des Kontos bis zur Eintragung im Handelsregister

Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus - ein essentielles Dokument für die Handelsregistereintragung. Nach erfolgreicher Eintragung wird das Geld vom Sperrkonto auf ein reguläres Geschäftskonto freigegeben. Die Gesellschaft kann dann frei über das eingezahlte Kapital verfügen.

4. Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein rechtlich zwingender Schritt bei der GmbH-Gründung in der Schweiz. Der Notar führt eine sorgfältige Überprüfung aller relevanten Aspekte durch. Dies umfasst unter anderem die Feststellung der Identität sämtlicher Gründungsmitglieder durch Vorlage gültiger Ausweisdokumente. Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen erstellt der Notar die offizielle Gründungsurkunde, die als Basis für die weiteren Schritte der Unternehmensgründung dient.

Die Beurkundung findet in der Regel in persönlicher Anwesenheit aller Gesellschafter beim Notar statt. Alternativ kann die Beurkundung auch mittels einer Vollmacht erfolgen, sodass ein Bevollmächtigter die Gründung im Namen der abwesenden Gesellschafter vornehmen kann. Die Notarkosten variieren je nach Kanton zwischen 500 und 1'200 CHF. Der Notar erstellt eine öffentliche Urkunde, die als rechtsgültige Grundlage für den Handelsregistereintrag dient.

Die Wahl eines erfahrenen Notars ist entscheidend für einen reibungslosen Gründungsprozess. Eine vorgängige Terminvereinbarung und die Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen beschleunigen den Beurkundungsprozess.

5. Eintragung ins kantonale Handelsregister

Mit der Eintragung im kantonalen Handelsregister des Sitzkantons der Gesellschaft erlangt die GmbH ihre rechtliche Existenz und kann als eigenständige juristische Person am Geschäftsverkehr teilnehmen. Der Antrag zur Eintragung erfolgt beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt und erfordert gewisse Unterlagen.

Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Rechtmässigkeit. Je nach Arbeitslast des Handelsregisteramts nimmt diese Prüfung ungefähr 1-3 Wochen in Anspruch. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Mit der offiziellen Veröffentlichung im SHAB ist Ihre GmbH nun vollständig handlungsfähig und es haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, während die persönliche Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage beschränkt bleibt.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis drei Wochen. Der Handelsregistereintrag ist öffentlich einsehbar und dient als offizieller Nachweis der Existenz Ihrer GmbH.

6. Anmeldungen bei Behörden

Nach der erfolgreichen Eintragung im Handelsregister können weitere behördliche Anmeldungen relevant sein:

  • Mehrwertsteuer (MWST): Pflichtregistrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000

  • AHV-Ausgleichskasse: Anmeldung als Arbeitgeberin für die Sozialversicherungen der Mitarbeitenden

  • Unfallversicherung (UVG): Abschluss einer obligatorischen Unfallversicherung für alle Angestellten

  • Berufliche Vorsorge (BVG): Anschluss an eine Pensionskasse bei Mitarbeitenden mit einem Jahreslohn über CHF 22'050

  • Kantonale Steuerverwaltung: Registrierung für die Unternehmensbesteuerung am Geschäftssitz

Die fristgerechte Erledigung dieser Anmeldungen sichert den rechtlich einwandfreien Start der GmbH-Geschäftstätigkeit.

Fazit

Die Gründung einer GmbH ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer:innen. Die Investition in eine GmbH-Gründung bringt dabei zahlreiche Vorteile mit sich. Dazu gehören die klare Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen, optimierte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sowie ein professionelles Auftreten am Markt. Der strukturierte Gründungsprozess erfordert sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung. Die beschriebenen Schritte - von der Namenswahl bis zu den behördlichen Anmeldungen - sind entscheidend für einen erfolgreichen Start.

Eine gut geplante GmbH-Gründung legt den Grundstein für nachhaltiges Unternehmenswachstum. Die Unterstützung durch erfahrene Experten verringert Risiken und beschleunigt den Gründungsprozess. Mit der richtigen Vorbereitung und kompetenter Begleitung steht einer erfolgreichen GmbH-Gründung nichts im Weg.

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