Firmengründung

Firmenname prüfen: So vermeiden Gründer Konflikte

So findest du einen rechtlich brauchbaren Namen, bevor Handelsregister, Marke oder Domain Probleme machen.

5 Min. Lesezeit
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Der Firmenname ist oft das Erste, was Kundinnen, Investoren und Geschäftspartner von deinem Unternehmen sehen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Wunschname kurz vor der Gründung nicht akzeptiert wird oder später eine Abmahnung ins Haus flattert. Wer seinen Firmennamen in der Schweiz prüfen will, sollte deshalb nicht nur im Handelsregister suchen, sondern auch Marken, Domains und den tatsächlichen Marktauftritt mitdenken. Dieser Beitrag zeigt dir, worauf Gründerinnen und Gründer achten sollten, damit der Name nicht zum teuren Konflikt wird.

Was ist ein Firmenname rechtlich überhaupt?

Ein Firmenname ist der Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen wird. Juristisch spricht man von der «Firma». Sie ist nicht dasselbe wie eine Marke, ein Logo, eine Domain oder ein Social-Media-Handle.

Das ist wichtig, weil jedes dieser Zeichen nach eigenen Regeln funktioniert. Die Firma identifiziert den Unternehmensträger im Rechtsverkehr. Eine Marke kennzeichnet dagegen Waren oder Dienstleistungen. Eine Domain ist zunächst nur eine Internetadresse. In der Praxis können diese Elemente gleich lauten, müssen es aber nicht. Gerade deshalb reicht es nicht, nur einen schönen Namen zu finden. Du musst prüfen, ob dieser Name rechtlich tragfähig ist.

Das Firmenrecht erlaubt Fantasiebezeichnungen, Hinweise auf die Tätigkeit und weitere beschreibende Zusätze. Der Inhalt der Firma muss aber wahr sein, darf keine Täuschungen verursachen und keinem öffentlichen Interesse widersprechen (Art. 944 Abs. 1 OR). Das klingt abstrakt, hat aber konkrete Folgen. Ein kleines lokales Beratungsbüro sollte nicht so auftreten, als wäre es eine staatliche Stelle, eine Universität oder ein internationaler Konzern, wenn das nicht stimmt.

Welche Grundregeln gelten bei der Namenswahl?

Ein guter Firmenname ist nicht nur kreativ, sondern auch unterscheidungskräftig. Für Gründerinnen und Gründer heisst das: Der Name sollte klar erkennen lassen, wer dahintersteht, darf keine falschen Erwartungen wecken und muss genügend Abstand zu bestehenden Firmen haben.

Bei Einzelunternehmen gelten besondere Regeln. Wer als alleinige Inhaberin oder alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt, muss den Familiennamen mit oder ohne Vornamen in die Firma aufnehmen (Art. 945 Abs. 1 OR). Zudem darf kein Zusatz verwendet werden, der ein Gesellschaftsverhältnis vortäuscht (Art. 945 Abs. 3 OR). Eine Einzelfirma darf also nicht so klingen, als stünden mehrere Gesellschafter dahinter.

Bei Handelsgesellschaften wie AG, GmbH, Kollektivgesellschaft oder Genossenschaft ist die Wahl freier. Die Rechtsform muss aber in der Firma angegeben werden (Art. 950 Abs. 1 OR). Eine GmbH braucht also den Zusatz «GmbH», eine AG den Zusatz «AG». Dieser Rechtsformzusatz hilft zwar bei der Einordnung, macht einen Namen aber nicht automatisch genügend unterscheidbar.

Warum reicht eine einfache ZEFIX-Suche nicht immer?

Wenn du deinen Firmennamen in der Schweiz prüfen möchtest, ist der Zentrale Firmenindex ZEFIX ein sinnvoller erster Schritt. Dort kannst du nach bestehenden Firmen suchen und siehst, ob identische oder ähnliche Namen bereits im Handelsregister erscheinen.

Eine ZEFIX-Suche ist aber nur der Anfang. Der Grund liegt im System des Firmenschutzes. Die Firma einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen solcher Rechtsträger deutlich unterscheiden (Art. 951 OR). Die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma steht der berechtigten Person zum ausschliesslichen Gebrauch zu (Art. 956 Abs. 1 OR). Wer durch den unbefugten Gebrauch beeinträchtigt wird, kann Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz verlangen (Art. 956 Abs. 2 OR).

Die Handelsregisterbehörden prüfen die Eintragung, und das Eidgenössische Amt für das Handelsregister genehmigt Einträge, wenn Gesetz und Verordnung eingehalten sind (Art. 32 Abs. 1 HRegV). Trotzdem bedeutet eine Eintragung nicht, dass nie ein Konflikt droht. In der Praxis verhindert die Registerprüfung vor allem offensichtlich unzulässige Eintragungen. Sehr ähnliche Namen können dennoch problematisch bleiben, wenn ein älteres Unternehmen seine Rechte später zivilrechtlich durchsetzt. Die Verantwortung, den Namen umfassend abzuklären, bleibt deshalb bei dir.

Wie beurteilt man, ob zwei Firmennamen zu ähnlich sind?

Ob zwei Firmennamen verwechselbar sind, entscheidet sich nicht nach einer mechanischen Buchstabenrechnung. Massgebend ist der Gesamteindruck, den die Namen beim Publikum hinterlassen.

Das Bundesgericht sagt klar, dass Firmen nicht nur beim direkten Vergleich unterscheidbar sein müssen. Sie müssen auch in der Erinnerung auseinandergehalten werden können. Besonders prägend sind Bestandteile, die durch Klang, Sinn oder Originalität auffallen. Reine Fantasiebezeichnungen haben oft starke Kennzeichnungskraft. Beschreibende Zusätze wie «Consulting», «Immobilien», «Treuhand» oder der Rechtsformzusatz sind dagegen häufig schwächer (BGer 4A_125/2019 E. 2.1).

Im Entscheid «altrimo ag» gegen «atrimos immobilien gmbh» verneinte das Bundesgericht eine firmenrechtliche Verwechslungsgefahr. Es stellte nicht isoliert auf einzelne Übereinstimmungen wie Buchstaben, Silbenzahl oder Vokalfolge ab, sondern bestätigte die Beurteilung nach dem Gesamteindruck. Entscheidend waren unter anderem Unterschiede im Klang, in der Betonung, im längeren Firmenwortlaut durch den Zusatz «immobilien» und in den gedanklichen Assoziationen der beiden Fantasiebezeichnungen (BGer 4A_125/2019 E. 2.3).

Für Gründer heisst das: Kleine Unterschiede können genügen, müssen es aber nicht. Entscheidend ist, wie der Name im Kopf eines durchschnittlichen Adressaten hängen bleibt.

Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn dein Wunschname den starken Bestandteil einer älteren Firma übernimmt und nur mit beschreibenden Wörtern ergänzt. «NovaTech GmbH» und «NovaTech Consulting AG» wären beispielsweise deutlich riskanter als zwei Namen, die zwar ähnlich lang sind, aber einen anderen Klang und eine andere Bedeutung haben.

Warum musst du auch Marken prüfen?

Die häufigste Falle liegt darin, Firmenrecht und Markenrecht zu verwechseln. Ein Handelsregistereintrag schützt deinen Firmennamen nicht automatisch als Marke. Umgekehrt kann eine ältere Marke verhindern, dass du deinen Firmennamen im Markt so nutzt, wie du es geplant hast.

Eine Marke ist ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen unterscheidet (Art. 1 Abs. 1 MSchG). Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Markenregister (Art. 5 MSchG). Grundsätzlich hat Vorrang, wer die Marke zuerst hinterlegt (Art. 6 MSchG).

Problematisch wird es, wenn dein Firmenname mit einer älteren Marke identisch oder ähnlich ist und du gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen anbietest. Solche Zeichen sind vom Markenschutz ausgeschlossen, wenn Verwechslungsgefahr besteht (Art. 3 Abs. 1 MSchG). Der Markeninhaber kann zudem verbieten, ein verwechslungsfähiges Zeichen auf Geschäftspapieren, in der Werbung oder sonst im geschäftlichen Verkehr zu verwenden (Art. 13 Abs. 2 lit. e MSchG).

Darum solltest du nicht nur im Handelsregister suchen, sondern auch in Swissreg, der Datenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Wenn du international tätig werden willst, musst du zusätzlich internationale Marken mit Schutzwirkung für die Schweiz berücksichtigen. Wer seinen Firmennamen in der Schweiz prüfen will, schaut also immer auf Firmen und Marken.

Welche Rolle spielen Domains, Website und Social Media?

Domains und Social-Media-Namen sind keine Firmen im engeren Sinn. Trotzdem können sie Konflikte auslösen, wenn sie im geschäftlichen Verkehr wie ein Unternehmenskennzeichen verwendet werden.

Angenommen, du gründest eine GmbH mit einem rechtlich unproblematischen Firmennamen, verwendest online aber eine stark verkürzte Domain, die einer älteren Firma oder Marke ähnelt. Dann kann das Risiko nicht bei der Handelsregisterprüfung enden. Entscheidend ist, wie dein Unternehmen nach aussen auftritt. Im Streitfall können neben dem Firmenrecht auch Markenrecht, Lauterkeitsrecht oder Namensrecht eine Rolle spielen.

Praktisch solltest du deshalb früh prüfen, ob die passende .ch-Domain verfügbar ist, ob ähnliche Domains bereits genutzt werden und ob Social-Media-Profile mit gleichem oder sehr ähnlichem Namen aktiv sind. Noch wichtiger ist die Frage, ob diese Auftritte in derselben Branche oder bei derselben Zielgruppe sichtbar sind. Je näher sich die Angebote und Kundenkreise kommen, desto eher entsteht ein Konflikt.

Wie gehst du beim Prüfen Schritt für Schritt vor?

Am besten prüfst du deinen Namen in mehreren Kreisen. Zuerst suchst du im Handelsregister nach identischen und ähnlichen Firmen. Dabei solltest du nicht nur exakt deinen Wunschnamen eingeben, sondern auch Schreibvarianten, Singular und Plural, phonetisch ähnliche Begriffe und typische Abkürzungen.

Danach prüfst du, ob der Name die firmenrechtlichen Grundregeln erfüllt. Er darf nicht täuschen, muss zur Tätigkeit passen und darf keine geschützten oder heiklen Begriffe enthalten. Besonders vorsichtig solltest du bei Begriffen wie «Swiss», «Bank», «University», «official», «Bund», «Kanton» oder ähnlichen Bezeichnungen sein. Solche Wörter können falsche Erwartungen wecken oder besonderen Regeln unterliegen.

Anschliessend kommt die Markenrecherche. Suche nach identischen und ähnlichen Zeichen in den relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Marke gleich geschrieben wird. Auch klangliche, optische und sinngemässe Ähnlichkeiten können relevant sein.

Zum Schluss prüfst du Domain, Website, Suchmaschinen und Social Media. Das ist weniger formal, aber unternehmerisch wichtig. Ein Name, der rechtlich knapp zulässig ist, kann trotzdem unklug sein, wenn er online ständig mit einem bestehenden Anbieter verwechselt wird.

Wenn du beim Thema Gründung Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter. In den Gründungspaketen von Jurata ist bereits eine kostenlose Markenrecherche enthalten. So kannst du direkt prüfen lassen, ob dein Wunschname noch frei ist, und vermeidest von Anfang an teure rechtliche Konflikte.

Was passiert, wenn du einen Konflikt übersiehst?

Ein Konflikt kann teuer und mühsam werden. Im schlimmsten Fall musst du den Namen ändern, deine Website anpassen, Drucksachen ersetzen, Kundinnen informieren und Marketing neu aufbauen. Bei einer Marken- oder Firmenrechtsverletzung können Unterlassungsansprüche und bei Verschulden auch Schadenersatzforderungen drohen (Art. 956 Abs. 2 OR, Art. 13 Abs. 2 MSchG).

Gerade in der Startphase ist eine Umfirmierung besonders ärgerlich. Du investierst Zeit in Logo, Website, Pitch Deck, Verträge und Kundengewinnung. Wenn der Name später wegfällt, verlierst du nicht nur Geld, sondern auch Wiedererkennung. Deshalb lohnt sich die Prüfung vor der Gründung deutlich mehr als eine Korrektur nach dem ersten Konflikt.

Fazit: Ein guter Name ist geprüft, nicht nur kreativ

Einen Firmennamen in der Schweiz prüfen heisst mehr als eine schnelle Suche im Handelsregister. Du solltest klären, ob der Name firmenrechtlich zulässig ist, genügend Abstand zu bestehenden Firmen hält, keine älteren Marken verletzt und online nicht zu Verwechslungen führt.

Die wichtigste Faustregel lautet: Je prägender und origineller ein Namensbestandteil ist, desto ernster musst du ähnliche Treffer nehmen. Beschreibende Zusätze oder ein anderer Rechtsformzusatz retten einen Namen nicht immer. Wer früh sauber prüft, reduziert das Risiko von Einsprachen, Abmahnungen, Umfirmierungen und unnötigen Kosten.

Ein starker Firmenname ist also nicht nur ein Branding-Entscheid. Er ist ein rechtliches Fundament für dein Unternehmen.

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