Firmengründung

SHAB: Was Gründer über Publikationen wissen müssen

Warum dein Handelsregistereintrag öffentlich erscheint, wann er wirkt und welche Meldungen du im Blick behalten solltest.

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Wer in der Schweiz gründet, begegnet früher oder später dem SHAB. Die Abkürzung steht für Schweizerisches Handelsamtsblatt. Für viele Gründerinnen und Gründer wirkt es zuerst wie eine formale Nebenerscheinung der Gründung. Tatsächlich ist das SHAB aber ein wichtiger Teil des öffentlichen Wirtschaftslebens. Dort werden Handelsregistereinträge, amtliche Informationen und gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen veröffentlicht.

Was ist das SHAB?

Das SHAB ist das offizielle elektronische Publikationsorgan für amtliche Informationen, gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen sowie Unternehmensanzeigen und Mitteilungen zu Handel, Gewerbe und Industrie (Art. 1 SHAB-Verordnung).

Für Gründerinnen und Gründer ist vor allem eine Funktion wichtig. Einträge ins Handelsregister werden elektronisch im SHAB veröffentlicht und werden mit dieser Veröffentlichung wirksam (Art. 936a Abs. 1 OR). Das betrifft zum Beispiel Neugründungen, Änderungen beim Firmennamen, Sitzverlegungen, neue Zeichnungsberechtigungen oder Löschungen.

Das SHAB ist damit nicht einfach eine Nachrichtenseite über Unternehmen. Es ist ein amtliches Publikationsorgan mit rechtlicher Bedeutung. Wer mit Unternehmen zusammenarbeitet, kann sich dort über öffentlich gemachte Tatsachen informieren. Umgekehrt müssen Gründer wissen, dass gewisse Informationen nach der Eintragung öffentlich sichtbar werden.

Warum erscheint eine Gründung im SHAB?

Eine Gründung erscheint im SHAB, weil Handelsregistereinträge öffentlich gemacht werden müssen. Das Handelsregister soll den Geschäftsverkehr transparent machen. Wer mit einer Firma Verträge abschliesst, soll prüfen können, ob sie existiert, wo sie ihren Sitz hat und wer für sie zeichnen darf.

Der Ablauf ist vereinfacht gesagt so: Die Anmeldung wird beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt eingereicht. Danach prüft das Eidgenössische Amt für das Handelsregister den Eintrag und genehmigt ihn, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschliessend übermittelt es den genehmigten Eintrag elektronisch dem SHAB (Art. 32 Abs. 1 HRegV und Art. 32 Abs. 4 HRegV).

Die Publikation selbst erfolgt elektronisch. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister teilt jeder Eintragung eine Meldungsnummer zu und bestimmt das Publikationsdatum (Art. 35 Abs. 1 HRegV und Art. 35 Abs. 2 HRegV).

Für dich als Gründer bedeutet das: Du publizierst die Handelsregistermeldung nicht selbst. Die Publikation folgt aus dem Registerverfahren. Wichtig ist aber, dass deine eingereichten Angaben korrekt sind, weil sie später öffentlich erscheinen und im Geschäftsverkehr verwendet werden.

Wann wird der Handelsregistereintrag wirksam?

Ein Handelsregistereintrag wird mit der Veröffentlichung im SHAB wirksam (Art. 936a Abs. 1 OR). Das ist für Gründer besonders relevant, weil zwischen Anmeldung, Genehmigung und Publikation einige Zeit liegen kann.

Bei Kapitalgesellschaften kommt ein weiterer wichtiger Punkt hinzu. Eine Aktiengesellschaft erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst durch die Eintragung in das Handelsregister (Art. 643 Abs. 1 OR). Für die GmbH gilt entsprechend, dass sie ihre Rechtspersönlichkeit durch die Eintragung ins Handelsregister erlangt (Art. 779 Abs. 1 OR).

In der Praxis sollte man deshalb mit Begriffen wie «gegründet», «eingetragen» oder «publiziert» sorgfältig umgehen. Die notarielle Gründung, die Anmeldung beim Handelsregister, die Eintragung und die Veröffentlichung sind nicht dasselbe. Für die öffentliche Wirkung gegenüber Dritten ist die Publikation im SHAB besonders wichtig.

Das kantonale Handelsregisteramt weist auf Verlangen darauf hin, dass die Eintragung erst mit der elektronischen Publikation im SHAB wirksam wird (Art. 34 HRegV). Gerade wenn du kurz nach der Gründung Verträge unterschreiben, ein Bankkonto final aktivieren oder Geschäftspartner informieren möchtest, lohnt sich ein Blick auf den Status der Publikation.

Welche Angaben werden veröffentlicht?

Bei einer Gründung werden typischerweise die wesentlichen Handelsregisterdaten veröffentlicht. Dazu gehören je nach Rechtsform insbesondere Firma, Sitz, Rechtsform, Zweck, Kapitalangaben sowie Personen mit Zeichnungsberechtigung. Welche Angaben im Einzelfall erscheinen, hängt von der Rechtsform und vom konkreten Eintrag ab.

Für Gründer ist wichtig, dass veröffentlichte Handelsregistertatsachen rechtlich ernst genommen werden. Wurde eine Tatsache ins Handelsregister eingetragen, kann grundsätzlich niemand einwenden, er habe sie nicht gekannt (Art. 936b Abs. 1 OR). Das nennt man positive Publizitätswirkung. Einfach gesagt bedeutet das: Was korrekt eingetragen und veröffentlicht ist, gilt im Geschäftsverkehr als bekannt.

Umgekehrt schützt das Gesetz auch Dritte, wenn eine eintragungspflichtige Tatsache nicht eingetragen wurde. Eine solche nicht eingetragene Tatsache kann einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn bewiesen wird, dass dieser sie kannte (Art. 936b Abs. 2 OR).

Das zeigt, weshalb Handelsregisterdaten sauber gepflegt werden müssen. Wenn zum Beispiel eine Person nicht mehr zeichnungsberechtigt sein soll, sollte die Mutation nicht unnötig aufgeschoben werden. Solange der öffentliche Registerstand nicht angepasst ist, kann das im Geschäftsverkehr zu Missverständnissen und Risiken führen.

Wie oft erscheint das SHAB?

Das SHAB erscheint grundsätzlich von Montag bis Freitag und trägt das Datum der Veröffentlichung (Art. 6 Abs. 1 SHAB-Verordnung). An bestimmten allgemeinen Feiertagen erscheint es nicht. Dazu gehören unter anderem Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, der Bundesfeiertag, Weihnachten und der Stephanstag (Art. 6 Abs. 2 SHAB-Verordnung).

Für Gründer kann dieser Erscheinungsrhythmus praktisch wichtig sein. Wer eine bestimmte Gründungswoche plant, eine Kommunikation vorbereitet oder mit Investoren, Banken oder Geschäftspartnern koordiniert, sollte nicht nur das Datum der notariellen Gründung im Blick haben. Entscheidend ist auch, wann der Handelsregistereintrag genehmigt und veröffentlicht wird.

Eine SHAB-Meldung kann zudem später wieder gesucht werden. Das SECO veröffentlicht das SHAB im Internet und stellt Zugriffshilfen bereit, die eine selektive Suche nach Rubriken und Einzelmeldungen ermöglichen (Art. 11 Abs. 1 SHAB-Verordnung und Art. 11 Abs. 4 SHAB-Verordnung). Je nach Meldung können Suchzeiträume wegen Personendaten eingeschränkt sein (Art. 11 Abs. 3 SHAB-Verordnung).

Muss ich als Gründer selbst eine SHAB-Publikation veranlassen?

Bei normalen Handelsregistereinträgen musst du die SHAB-Publikation nicht separat selbst veranlassen. Du reichst die Handelsregisteranmeldung mit den erforderlichen Belegen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Die spätere elektronische Publikation läuft über das Registerverfahren.

Die Meldungen, die im SHAB bekannt gemacht werden sollen, werden dem SECO elektronisch zugestellt (Art. 10 Abs. 1 SHAB-Verordnung). Die Meldestellen sind für den Inhalt der Meldungen und die korrekte Rubrik verantwortlich (Art. 10 Abs. 3 SHAB-Verordnung).

Etwas anderes gilt, wenn du freiwillige Unternehmensanzeigen oder andere besondere Bekanntmachungen veröffentlichen möchtest. Das SHAB kann auch Unternehmensanzeigen aufnehmen (Art. 1 SHAB-Verordnung). Für die klassische Gründung einer Einzelfirma, GmbH oder AG steht aber die Handelsregisterpublikation im Vordergrund.

Was kostet die Publikation im SHAB?

Bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Handelsregistereintragung musst du die SHAB-Publikation in der Regel nicht separat bezahlen. Die Publikation ist Teil des Handelsregisterverfahrens. Das Handelsregister Luzern weist dazu ausdrücklich darauf hin, dass nur die gesetzlich vorgeschriebene Handelsregistereintragung beim offiziellen Handelsregister obligatorisch ist und die Gebührenrechnung alle Kosten inklusive Publikation umfasst (Handelsregister Luzern, Aktuelles).

Für Gründerinnen und Gründer ist deshalb wichtiger, die allgemeinen Gründungskosten im Blick zu behalten. Dazu gehören je nach Rechtsform insbesondere Notariatskosten, Handelsregistergebühren, allfällige Beratungskosten und Kosten für zusätzliche Dokumente wie beglaubigte Auszüge. Wenn du nach der SHAB-Publikation Rechnungen von privaten Registern oder Verzeichnissen erhältst, solltest du genau prüfen, ob es sich wirklich um eine amtliche Pflicht handelt. Häufig sind solche Angebote nicht Teil der obligatorischen Handelsregistereintragung.

Was sollten Gründer nach der Publikation prüfen?

Nach der Veröffentlichung solltest du die SHAB-Meldung und den Handelsregisterauszug sorgfältig prüfen. Besonders wichtig sind Firma, Sitz, Zweck, Kapital, Gesellschafter- oder Organangaben sowie Zeichnungsberechtigungen.

Der Grund ist einfach: Veröffentlichten Handelsregistertatsachen kommt im Geschäftsverkehr eine starke Wirkung zu. Wer eine eingetragene Tatsache nicht kennt, kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen (Art. 936b Abs. 1 OR). Deshalb sollten Fehler rasch korrigiert werden.

Achte insbesondere darauf, ob der Firmenname korrekt geschrieben ist, ob die Adresse stimmt, ob alle zeichnungsberechtigten Personen richtig aufgeführt sind, ob die Zeichnungsart korrekt ist und ob der Zweck dem entspricht, was in den Statuten oder in der Anmeldung vorgesehen war.

Wenn etwas nicht stimmt, solltest du rasch mit dem Handelsregisteramt oder deiner Gründungsbegleitung Kontakt aufnehmen. Je früher ein Fehler erkannt wird, desto einfacher lässt er sich in der Regel bereinigen.

Welche SHAB-Meldungen bleiben für junge Unternehmen wichtig?

Das SHAB bleibt auch nach der Gründung relevant. Viele spätere Veränderungen werden ebenfalls über das Handelsregister und damit über das SHAB sichtbar. Dazu gehören etwa Sitzverlegungen, Änderungen des Firmennamens, Zweckänderungen, Wechsel im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsführung, Änderungen bei Zeichnungsberechtigungen sowie Kapitalveränderungen.

Für Gründer mit Wachstumsperspektive ist das besonders wichtig. Sobald neue Personen ins Unternehmen eintreten, Investoren beteiligt werden oder Organe wechseln, sollte geprüft werden, ob eine Mutation im Handelsregister nötig ist. Wenn ja, wird die Änderung nach Genehmigung wiederum im SHAB veröffentlicht.

Auch bei der Prüfung von Geschäftspartnern ist das SHAB nützlich. Wer eine neue Lieferantin, einen Kunden oder eine Investorin prüfen möchte, kann öffentliche Registerinformationen nutzen. Das ersetzt keine vollständige Due Diligence, gibt aber einen ersten amtlichen Überblick über rechtlich relevante Unternehmensdaten.

Häufige Fragen zum SHAB

Ist eine SHAB-Publikation dasselbe wie ein Handelsregisterauszug?

Nein. Die SHAB-Publikation ist die amtliche Veröffentlichung einer Eintragung oder Änderung. Der Handelsregisterauszug zeigt den aktuellen Registerstand einer Rechtseinheit. Beide hängen zusammen, erfüllen aber nicht genau dieselbe Funktion.

Kann ich verhindern, dass meine Gründung im SHAB erscheint?

Wenn deine Gründung ins Handelsregister eingetragen wird, ist die Publikation grundsätzlich Teil des gesetzlichen Systems. Einträge ins Handelsregister werden elektronisch im SHAB veröffentlicht (Art. 936a Abs. 1 OR).

Muss eine Einzelfirma immer im SHAB erscheinen?

Eine Einzelfirma erscheint im SHAB, wenn sie im Handelsregister eingetragen wird. Eine natürliche Person muss ihr Einzelunternehmen eintragen lassen, wenn sie ein Gewerbe betreibt, das im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatzerlös erzielt hat, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift (Art. 931 Abs. 1 OR). Nicht eintragungspflichtige Einzelunternehmen können sich freiwillig eintragen lassen (Art. 931 Abs. 3 OR).

Warum ist die SHAB-Publikation rechtlich so wichtig?

Weil Handelsregistereinträge mit der Veröffentlichung wirksam werden (Art. 936a Abs. 1 OR). Zudem kann grundsätzlich niemand einwenden, er habe eine eingetragene Tatsache nicht gekannt (Art. 936b Abs. 1 OR). Das SHAB schafft damit Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Fazit

Das SHAB ist für Gründerinnen und Gründer weit mehr als eine formelle Veröffentlichung. Es macht Handelsregistereinträge öffentlich sichtbar, löst rechtliche Wirkungen aus und sorgt dafür, dass wichtige Unternehmensdaten im Geschäftsverkehr verlässlich auffindbar sind.

Wer gründet, sollte deshalb verstehen, wann die Publikation erfolgt, welche Angaben sichtbar werden und weshalb korrekte Handelsregisterdaten so wichtig sind. Nach der Gründung lohnt sich ein kurzer Check der veröffentlichten Meldung. So stellst du sicher, dass dein Unternehmen von Anfang an mit den richtigen Informationen im offiziellen Wirtschaftsverkehr erscheint.

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