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Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in der Schweiz
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Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in der Schweiz

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Wenn ein Mitarbeiter erkrankt, ist der Arbeitgeber gemäss den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts dazu verpflichtet, während einer gewissen Zeit Lohnfortzahlung zu leisten. Es müssen jedoch einige Bedingungen und Ausnahmen berücksichtigt werden. 

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers in der Schweiz

Die Lohnfortzahlung in der Schweiz

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin krank wird oder einen Unfall hat, hat er oder sie während einer gewissen Zeit Anspruch auf eine sogenannte Lohnfortzahlung. Dieses Recht ist im Arbeitsrecht, welches einen Teil des Obligationenrechts bildet, geregelt.

💡Dieser Anspruch besteht nicht pro Krankheitsereignis. Er besteht pro Dienstjahr und beginnt mit jedem weiteren Dienstjahr von neuem. Das bedeutet, dass die Abwesenheiten innerhalb eines Dienstjahres zusammengezählt werden und es möglich ist, dass je nach Dauer der Abwesenheit während eines Dienstjahres dann keine Lohnfortzahlungspflicht mehr besteht.

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Gemäss Arbeitsrecht besteht nur dann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Arbeitsunfähigkeit 

  • auf Gründen beruht, die in der Person des Arbeitnehmers liegen (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes) und
  • die Abwesenheit nicht selbst verschuldet ist. 

☝️ Keine Gründe, der in der Person des Arbeitnehmers liegen, sind beispielsweise Verkehrszusammenbrüche, Störungen im Bahnverkehr, Naturkatastrophen, Seuchen, Lawinenniedergänge etc.

✅ Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung haben oder wie dieser durchgesetzt werden kann, stehen Ihnen unsere ArbeitsrechtsspezialistInnen gerne zur Verfügung. 

Ausnahmen von der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers

Befindet sich der Arbeitnehmer in der Probezeit oder handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag von weniger als drei Monaten, hat der Arbeitgeber keine Pflicht, den Lohn während der krankheitsbedingten Abwesenheit zu bezahlen.

Wie lange dauert die Lohnfortzahlung?

Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre im gleichen Betrieb. 

Wenn im Arbeitsvertrag keine Krankentaggeldversicherung vorgesehen ist, muss der Arbeitgeber während der Abwesenheit den gesamten Lohn bezahlen. Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass im 1. Dienstjahr Anspruch auf eine 3-wöchige Lohnfortzahlung besteht. Darüber hinaus haben sich unterschiedliche Rechtsprechungspraxen bezüglich der Lohnfortzahlungspflicht entwickelt.

  • Berner Skala
  • Basler Skala
  • Zürcher Skala

Wenn im Arbeitsvertrag eine Krankentaggeldversicherung vorgesehen ist, haben Sie meistens einen Anspruch von 80% des Lohns während eines gewissen Zeitraums.

💡Wenn Sie nicht arbeiten können, weil Sie ein krankes Familienmitglied betreuen müssen, haben Sie das Recht, bis zu 10 Tage pro Jahr (und maximal drei Tagen pro Krankheitsereignis) bezahlten Urlaub zu nehmen.

Muss ich ein Arztzeugnis beilegen?

Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Ein ärztliches Attest muss dagegen grundsätzlich nicht vorgelegt werden, da die Praxis davon ausgeht, dass Arbeitnehmer glaubwürdig sind.

Eine Pflicht, ein Arztzeugnis vorzuweisen, besteht dann, wenn dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Vielfach sehen Arbeitsverträge vor, dass ein solches Arztzeugnis nach drei oder vier Krankheitstagen verlangt werden kann.

☝️ Wenn Sie während der Ferien krank werden, besteht auch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. In diesem Fall müssen sie dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Die Ferientage werden dann in bezahlte Krankheitstage umgewandelt.

Kündigung trotz Krankheit

Wenn Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können, sind Sie während dieser Zeit auch vor Kündigungen geschützt. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Kündigung zur Unzeit, da Sie während einer Sperrfrist ausgesprochen wurde. Wird eine Kündigung dennoch während dieser Zeit ausgesprochen, ist sie nichtig und entfaltet keine Wirkung.

💡Hier erfahren Sie mehr über die Kündigung während der Sperrfrist.

Lohnfortzahlung bei einer Schwangerschaft

Vor der Geburt muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin, wie bei Krankheit und Unfall, während einer beschränkten Dauer bezahlen, wenn sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten kann. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsvertrags kann auch ein ärztliches Attest verlangt werden. Bezüglich der Dauer gelten die gleichen Regeln wie bei Krankheit (vgl. weiter oben).

Nach der Geburt stehen Ihnen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zu. Damit während dieser Zeit auch ein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung besteht, muss die Arbeitnehmerin in den neun Monaten vor der Geburt von der AHV versichert und während diesem Zeitraum mindestens fünf Monate beschäftigt sein.

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