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Missbräuchliche Kündigung des Arbeitsvertrags in der Schweiz
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Missbräuchliche Kündigung des Arbeitsvertrags in der Schweiz

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Grundsätzlich gilt in der Schweiz das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Recht dazu haben, das Arbeitsverhältnis jederzeit zu kündigen. Gewisse Kündigungsgründe werden jedoch als rechtswidrig erachtet. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie, wann von einer missbräuchlichen Kündigung gesprochen wird und welche Folgen eine solche hat.

Missbräuchliche Kündigung des Arbeitsvertrags in der Schweiz

Kündigungsfreiheit 

Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Besonderen Teils des Obligationenrechts. Es gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Demnach haben sowohl ArbeitgeberIn als auch ArbeitnehmerIn jederzeit die Möglichkeit, einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschliessen oder zu kündigen. 

Sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, müssen keine besonderen Gründe für die Kündigung angegeben werden. Die einzige Bedingung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen (und -bedingungen) eingehalten werden. 

💡Informationen zu den gesetzlichen Kündigungsfristen finden Sie hier.

Bei der fristlosen Kündigung müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Dafür wird ein wichtiger Grund verlangt. 

☝️ Wenn Sie Ihre Kündigung anfechten wollen, ist es ratsam, sich umgehend dagegen zu wehren. Die Frist zur Anfechtung der Kündigung endet mit der Kündigungsfrist. Unsere ArbeitsrechtsspezialistInnen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Was bedeutet missbräuchliche Kündigung? 

Unabhängig vom Grundsatz der Kündigungsfreiheit, der besagt, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden kann, gibt es Gründe, die als missbräuchlich gelten. Das Arbeitsrecht zählt einige Fälle von missbräuchlichen Kündigungsgründen auf, wobei diese Aufzählung nicht abschliessend ist. 

Das Gesetz unterscheidet zwischen Kündigungsgründen, die unabhängig von der Partei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), die sie ausspricht, missbräuchlich sind und jenen, die nur missbräuchlich sind, wenn sie vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Allgemein missbräuchliche Kündigungsgründe

Gründe der Persönlichkeit

Eine Kündigung aus Persönlichkeitsgründen wird in der Schweiz als rechtswidrig angesehen. Dazu gehören beispielsweise Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Herkunft. 

💡Vielmehr trifft den Arbeitgeber eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht. Er muss die Persönlichkeit des Arbeitnehmers schützen und respektieren. 

Kündigung weil ein verfassungsmässiges Recht ausgeübt wurde

Wenn eine Partei von einem verfassungsmässigen Recht Gebrauch gemacht hat, ist sie ungerechtfertigt. Da die verfassungsmässigen Rechte fast alle Bereiche des Berufs- und Privatlebens abdecken, darf die betreffende Rechtsausübung nicht gegen die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstossen oder dem Unternehmen einen schweren Schaden zugefügt haben.

☝️Die Beweislast liegt bei der kündigenden Partei. Das heisst, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass der Arbeitnehmer das verfassungsmässige Recht missbraucht hat und somit gegen die Verpflichtungen verstossen under das Unternehmen geschädigt hat.

Rachekündigung

Vielfach wird die Kündigung ausgesprochen, wenn die andere Partei die eigenen Rechte geltend macht oder Ansprüche an den Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbedingungen stellt. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Rachekündigung.

Wenn die Kündigung ausgesprochen wird, weil eine solche Situation vorliegt, ist das rechtsmissbräuchlich. 

☝️ Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass er oder sie beweisen muss, dass ihm oder ihr aus einem solchen Grund gekündigt wurde. 

Vereitelungskündigung

Wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wird, damit er seine Rechte nicht ausüben kann, spricht man von einer Vereitelungskündigung. Der Arbeitgeber versucht, die Ansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern. 

💡Wenn jemand gerade kurz vor dem Erreichen einer Gratifikation oder eines Dienstaltergeschenks entlassen wurde, kann ein Fall von einer Vereitelungskündigung vorliegen.

Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung

Wenn man als ArbeitnehmerIn einer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist, darf der betreffenden Person nicht gekündigt werden. Dazu gehören Militär- oder Zivildiensteinsätze oder Zeugenaussagen. 

Weitere missbräuchliche Kündigungsgründe

Wenn Sie als ArbeitnehmerIn einem Arbeitnehmerverband angehören oder eben nicht angehören oder eine gewerkschaftliche Tätigkeit ausüben oder gewählte/r ArbeitnehmervertreterIn sind, dürfen Sie nicht entlassen werden, sofern es keinen begründeten Anlass zur Kündigung gibt. Daneben ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn im Rahmen einer Massenentlassung eine Kündigung ausgesprochen wird, ohne dass die Arbeitnehmervertretung resp. die Arbeitnehmer selbst konsultiert worden sind.

Es ist möglich, dass die Art und Weise der Entlassung eine Kündigung missbräuchlich macht. So kann eine Kündigung, die gegen das Gleichstellungsgesetz verstösst, missbräuchlich sein. 

✅ Wenn Sie denken, dass Ihre Kündigung missbräuchlich war, stehen Ihnen unsere ArbeitsrechtsexpertInnen gerne zur Verfügung. 

Folgen der missbräuchlichen Kündigung

Auch wenn eine Kündigung missbräuchlich ist, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Dies ist ein Ausfluss aus der Kündigungsfreiheit. 

Im Umkehrschluss wird der Arbeitnehmer in der Regel finanziell entschädigt. Der Betrag, der gerichtlich festgesetzt wird, darf nicht höher sein als sechs Monatslöhne, wobei weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten sind. 

Das Gericht bestimmt die Höhe der Entschädigung basierend auf:

  • der Schwere des Fehlverhaltens des Arbeitgebers, 
  • den Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Arbeitnehmers,
  • der Berücksichtigung von möglichem Fehlverhalten von Seiten des Arbeitnehmers,
  • der Dauer des Arbeitsverhältnisses und
  • den Folgen auf die wirtschaftliche und berufliche Situation des Arbeitnehmers.

☝️Wenn eine Kündigung aus einem diskriminierenden Grund, der gegen das Gleichstellungsgesetz widerspricht, ausgesprochen wird, kann es sein, dass die Kündigung nichtig ist. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis provisorisch bestehen. Als ArbeitnehmerIn hat man jedoch die Möglichkeit, gegen den Arbeitgeber zu klagen und eine Entschädigung zu verlangen.

Missbräuchliche Kündigung anfechten

Voraussetzung für eine finanzielle Entschädigung ist ein schriftlicher Widerspruch vor Ablauf der Kündigungsfrist. So soll es den beiden Parteien ermöglicht werden, sich aussergerichtlich zu einigen und das Arbeitsverhältnis allenfalls aufrecht zu erhalten. 

Falls keine Vereinbarung getroffen wird, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf des Vertrags den Rechtsweg einzulegen. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, verfällt der Anspruch auf Entschädigung.

Wir helfen Ihnen

Missbräuchliche Kündigungen sind nicht immer so offensichtlich wie sie scheinen. Ein Arbeitgeber bemüht sich häufig, ein Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich aufzulösen, insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich für eine längere Zeit keine Leistung erbringen kann. Dafür verwendet er Argumente, die nicht gegen das Obligationenrecht oder das Gleichstellungsgesetz verstossen. Für Arbeitnehmer ist es in umstrittenen Situationen besonders schwierig dem Arbeitgeber eine missbräuchliche Kündigung nachzuweisen. Es ist daher ratsam, juristischen Rat einzuholen, bevor Sie alleine handeln. 

Unsere ArbeitsrechtsspezialistInnen verfügen über jahrelange Erfahrung und sind in der Lage, Ihren Fall schnell und effektiv einzuordnen.  Er oder sie unterstützt Sie dabei, sich gegen die missbräuchliche Kündigung zu wehren und den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.

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Antworten auf Ihre Fragen

Was besagt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht?
Welche Bedingungen gelten für eine ordentliche Kündigung?
Was ist eine fristlose Kündigung und welche Voraussetzungen gelten dafür?
Was versteht man unter einer missbräuchlichen Kündigung?
Welche Folgen hat eine missbräuchliche Kündigung und wie kann sie angefochten werden?
Was ist eine Rachekündigung?
Was muss man bei einer missbräuchlichen Kündigung beachten?