Firmengründung

Firma gründen in der Schweiz: Ablauf, Kosten und Checkliste

Die wichtigsten Schritte, Kosten und Anforderungen von der Planung bis zur Gründung im Überblick.

Eine Firmengründung in der Schweiz besteht aus mehreren wichtigen Schritten – von der Wahl der Rechtsform bis zu den notwendigen Anmeldungen. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf, zeigt die zu erwartenden Kosten und gibt dir eine praktische Checkliste für die wichtigsten Aufgaben.

Welche Rechtsform passt, wenn du eine Firma gründen willst?

Die passende Rechtsform hängt vor allem von Haftung, Kapitalbedarf, Aussenwirkung und administrativem Aufwand ab. In der Praxis stehen bei einer Firmengründung in der Schweiz meist drei Varianten im Vordergrund.

Rechtsform

Geeignet für

Mindestkapital

Handelsregister

Einzelunternehmen

Solo-Selbstständigkeit, tiefer Startaufwand

CHF 0

Pflicht ab CHF 100'000 Umsatzerlös

GmbH

KMU, Agenturen, Start-ups mit begrenzter Haftung

CHF 20'000

immer erforderlich

AG

Wachstumsunternehmen, Investoren, höhere Aussenwirkung

CHF 100'000

immer erforderlich

Das Einzelunternehmen ist am einfachsten. Es entsteht faktisch mit der Aufnahme der selbstständigen Geschäftstätigkeit. Eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt und im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatzerlös erzielt hat, muss ihr Einzelunternehmen am Ort der Niederlassung ins Handelsregister eintragen lassen (Art. 931 Abs. 1 OR). Unterhalb dieser Grenze ist der Eintrag freiwillig (Art. 931 Abs. 3 OR).

Die GmbH ist beliebt, weil sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und das Stammkapital mindestens CHF 20'000 beträgt (Art. 773 Abs. 1 OR). Sie wird öffentlich beurkundet und entsteht rechtlich durch den Handelsregistereintrag (Art. 777 Abs. 1 OR, Art. 779 Abs. 1 OR).

Die AG eignet sich besonders, wenn Investoren, Beteiligungen oder eine stärkere Trennung zwischen Unternehmen und Eigentümern wichtig sind. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 Abs. 1 OR). Bei der Gründung müssen mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt sein, in jedem Fall aber mindestens CHF 50'000 (Art. 632 Abs. 1 OR, Art. 632 Abs. 2 OR).

Wie läuft eine Firmengründung in der Schweiz ab?

Eine Firma gründest du in der Schweiz typischerweise in sieben Schritten. Der genaue Ablauf hängt davon ab, ob du ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG gründest.

1. Geschäftsidee und Rechtsform festlegen

Bevor du Dokumente vorbereitest, solltest du klären, wie dein Unternehmen funktionieren soll. Wichtig sind insbesondere:

  • Wer gründet mit?

  • Wie hoch ist das Startkapital?

  • Soll die persönliche Haftung begrenzt werden?

  • Brauchst du Investoren?

  • Planst du Mitarbeitende?

  • Wird dein Umsatz voraussichtlich schnell über CHF 100'000 steigen?

Wenn du beim Thema Gründung Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: Gründungen.

2. Firmennamen prüfen

Der Firmenname darf nicht täuschen, muss der Wahrheit entsprechen und darf keinem öffentlichen Interesse widersprechen (Art. 944 Abs. 1 OR). Handelsgesellschaften wie GmbH und AG können ihre Firma grundsätzlich frei wählen, müssen aber die Rechtsform angeben (Art. 950 Abs. 1 OR).

Wichtig ist der Unterschied zwischen identisch und verwechselbar. Das Handelsregister prüft insbesondere, ob bereits eine identische Firma eingetragen ist. Ob ein ähnlicher Name rechtlich problematisch ist, kann zusätzlich namens-, firmen- oder markenrechtlich relevant sein. Deshalb lohnt sich vor der Gründung eine Recherche im Handelsregister und je nach Projekt auch eine Markenprüfung.

3. Kapital und Beteiligungen bestimmen

Beim Einzelunternehmen gibt es kein gesetzliches Mindestkapital. Bei der GmbH musst du mindestens CHF 20'000 Stammkapital einbringen (Art. 773 Abs. 1 OR). Die Statuten der GmbH müssen unter anderem Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital sowie Anzahl und Nennwert der Stammanteile enthalten (Art. 776 OR).

Bei der AG beträgt das Mindestkapital CHF 100'000 (Art. 621 Abs. 1 OR). Für Gründerinnen und Gründer ist besonders wichtig, dass bei der Errichtung mindestens CHF 50'000 geleistet sein müssen (Art. 632 Abs. 2 OR).

4. Gründungsunterlagen vorbereiten

Für GmbH und AG brauchst du Gründungsunterlagen. Dazu gehören typischerweise Statuten, Errichtungsakt, Handelsregisteranmeldung und je nach Fall zusätzliche Belege.

Bei einer AG müssen mit der Handelsregisteranmeldung unter anderem die öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt, die Statuten, Wahlannahmen der Verwaltungsratsmitglieder und gegebenenfalls die Annahmeerklärung der Revisionsstelle eingereicht werden (Art. 43 Abs. 1 HRegV). Bei der GmbH verlangt die Handelsregisterverordnung ebenfalls die öffentliche Urkunde, die Statuten, Wahlannahmen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie gegebenenfalls Revisionsunterlagen (Art. 71 Abs. 1 HRegV).

Bestehen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besondere Vorteile, wird die Gründung anspruchsvoller. Dann können zusätzliche Belege wie Sacheinlageverträge, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung erforderlich sein (Art. 43 Abs. 3 HRegV, Art. 71 Abs. 3 HRegV).

5. Öffentliche Beurkundung durchführen

GmbH und AG werden durch eine öffentliche Urkunde gegründet. Bei der AG erklären die Gründerinnen und Gründer in öffentlicher Urkunde, eine Aktiengesellschaft zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 629 Abs. 1 OR). Bei der GmbH funktioniert es ähnlich. Die Gründerinnen und Gründer erklären öffentlich beurkundet, eine GmbH zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 Abs. 1 OR).

6. Handelsregistereintrag anmelden

Die AG ist am Sitz der Gesellschaft ins Handelsregister einzutragen (Art. 640 OR). Dasselbe gilt für die GmbH (Art. 778 OR). Erst mit der Eintragung erhält die AG ihre Rechtspersönlichkeit (Art. 643 Abs. 1 OR). Auch die GmbH erlangt ihre Rechtspersönlichkeit durch den Eintrag (Art. 779 Abs. 1 OR).

Bei Einzelunternehmen ist der Handelsregistereintrag erst ab CHF 100'000 Umsatzerlös obligatorisch (Art. 931 Abs. 1 OR). Wer darunter liegt, kann sich freiwillig eintragen lassen (Art. 931 Abs. 3 OR).

7. Nach der Gründung anmelden und organisieren

Nach dem Handelsregistereintrag ist die Firma noch nicht fertig organisiert. Je nach Tätigkeit brauchst du weitere Schritte:

  • Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse

  • Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht

  • Unfallversicherung bei Mitarbeitenden

  • berufliche Vorsorge bei Angestellten über der BVG-Schwelle

  • Geschäftskonto und Buchhaltung

  • Verträge, AGB, Datenschutz und Versicherungen

  • allfällige Branchenbewilligungen

Für die Mehrwertsteuer gilt: Wer ein Unternehmen betreibt, ist grundsätzlich steuerpflichtig (Art. 10 Abs. 1 MWSTG). Befreit ist jedoch, wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Wer steuerpflichtig wird, muss sich unaufgefordert innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden (Art. 66 Abs. 1 MWSTG).

Was kostet es, eine Firma in der Schweiz zu gründen?

Die Kosten hängen stark von Rechtsform, Kanton, Komplexität und Beratung ab. Für eine einfache Standardgründung kannst du grob mit folgenden Beträgen rechnen.

Rechtsform

Typische externe Kosten

Zusätzlich benötigtes Kapital

Einzelunternehmen

ab ca. CHF 100 bis CHF 500

kein Mindestkapital

GmbH

ca. CHF 1'000 bis CHF 3'000

CHF 20'000 Stammkapital

AG

ca. CHF 1'500 bis CHF 4'000

mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 liberiert

Diese Beträge sind Richtwerte. Sie umfassen typischerweise Handelsregistergebühren, Beglaubigungen, Notariat und Dokumentenerstellung. Das gesetzliche Kapital ist keine Gebühr. Es gehört der Gesellschaft und steht nach der Gründung grundsätzlich für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Bei der GmbH nennt das KMU-Portal des Bundes als Orientierung zusätzlich zum Stammkapital insbesondere Beratungskosten, Notariatskosten und Handelsregistergebühren. Bei einfachen Gründungen lassen sich die Kosten oft tiefer halten. Bei Sacheinlagen, komplexen Beteiligungen oder speziellen Statuten steigen sie.

Welche Buchhaltung brauchst du nach der Gründung?

Die Buchhaltungspflichten hängen von Rechtsform und Umsatz ab. Juristische Personen, also insbesondere GmbH und AG, unterstehen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 2 OR).

Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen ordentlich Buch führen, wenn sie im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 500'000 Umsatzerlös erzielt haben (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 1 OR). Darunter genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR).

Für kleine AGs und GmbHs ist ausserdem die Revision wichtig. Wenn keine ordentliche Revision vorgeschrieben ist, muss die Jahresrechnung grundsätzlich eingeschränkt geprüft werden (Art. 727a Abs. 1 OR). Mit Zustimmung sämtlicher Aktionärinnen und Aktionäre kann darauf verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (Art. 727a Abs. 2 OR). Diese Regel gilt über die Verweisungen des GmbH-Rechts auch für die GmbH.

Checkliste: Firma gründen Schweiz

Wenn du deine Firma gründen willst, hilft dir diese kompakte Checkliste.

  • Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, GmbH oder AG

  • Gründerinnen und Gründer, Beteiligungen und Rollen festlegen

  • Firmennamen prüfen

  • Sitz und Geschäftsadresse bestimmen

  • Zweck formulieren

  • Kapital festlegen und bei GmbH oder AG Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

  • Statuten und Gründungsunterlagen vorbereiten

  • Revisionsstelle oder Verzicht auf eingeschränkte Revision klären

  • Öffentliche Beurkundung bei GmbH oder AG durchführen

  • Handelsregisteranmeldung einreichen

  • AHV-Ausgleichskasse kontaktieren

  • MWST-Pflicht prüfen

  • Versicherungen abschliessen

  • Buchhaltung aufsetzen

  • Verträge, Website-Impressum, Datenschutz und AGB prüfen

  • Marken- und Domainstrategie klären

Häufige Fragen zur Firmengründung in der Schweiz

Kann ich eine Firma gründen, ohne im Handelsregister zu sein?

Ja, bei einem Einzelunternehmen ist das möglich, solange keine Eintragungspflicht besteht. Die Pflicht entsteht, wenn eine natürliche Person ein Gewerbe betreibt und im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatzerlös erzielt hat (Art. 931 Abs. 1 OR). Unterhalb dieser Schwelle ist der Eintrag freiwillig (Art. 931 Abs. 3 OR).

Wann lohnt sich eine GmbH statt eines Einzelunternehmens?

Eine GmbH lohnt sich häufig, wenn du die geschäftliche Tätigkeit klar von deiner privaten Person trennen willst, mit Partnern gründest oder professioneller auftreten möchtest. Dafür brauchst du mindestens CHF 20'000 Stammkapital (Art. 773 Abs. 1 OR) und eine öffentliche Beurkundung (Art. 777 Abs. 1 OR).

Wie lange dauert eine Firmengründung in der Schweiz?

Eine einfache Einzelunternehmung kann sehr schnell starten. Bei GmbH und AG hängt die Dauer von Vorbereitung, Bank, Notariat und Handelsregisteramt ab. Offizielle Informationen des Bundes nennen für die Handelsregisteranmeldung je nach Komplexität und Auslastung eine Spannbreite von wenigen Tagen bis mehreren Wochen.

Muss ich mich sofort bei der Mehrwertsteuer anmelden?

Nicht immer. Wer weniger als CHF 100'000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist grundsätzlich von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG). Sobald absehbar ist, dass die Schwelle erreicht wird, muss die MWST-Pflicht rechtzeitig geprüft werden. Wer steuerpflichtig wird, muss sich innert 30 Tagen bei der ESTV anmelden (Art. 66 Abs. 1 MWSTG).

Eine Firmengründung in der Schweiz besteht aus mehreren wichtigen Schritten – von der Wahl der Rechtsform bis zu den notwendigen Anmeldungen. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf, zeigt die zu erwartenden Kosten und gibt dir eine praktische Checkliste für die wichtigsten Aufgaben.

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