Firmengründung
Kosten einer Firmengründung: Alle Gebühren im Überblick
Was Einzelfirma, GmbH und AG in der Schweiz wirklich kosten.


Firmengründung

Die Kosten einer Firmengründung setzen sich meist aus drei Blöcken zusammen: staatliche Gebühren, notarielle oder administrative Kosten und Kapital, das du je nach Rechtsform einbringen musst.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen echten Kosten und gebundenem Kapital. Das Stammkapital einer GmbH oder das Aktienkapital einer AG ist nicht einfach eine Gebühr, die «weg» ist. Es gehört nach der Gründung der Gesellschaft und kann für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Trotzdem musst du dieses Kapital bei der Gründung bereitstellen.
Typische Kostenpositionen sind:
Handelsregistergebühren
Kosten für öffentliche Beurkundung bei GmbH und AG
Beglaubigungen von Unterschriften
Erstellung oder Prüfung von Statuten und Gründungsunterlagen
Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos
Beratung durch Treuhand, Anwalt oder Gründungsdienstleister
allenfalls Bewilligungen, Branchenzulassungen oder Domizilkosten
Die genauen Firmengründung Kosten hängen deshalb stark davon ab, ob du eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine AG gründest.
Eine Einzelfirma ist die günstigste Variante, weil sie kein gesetzliches Mindestkapital und keine öffentliche Beurkundung braucht.
Wenn du als natürliche Person ein Gewerbe betreibst und im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatzerlös erzielt hast, musst du dein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Unterhalb dieser Schwelle ist der Eintrag grundsätzlich freiwillig (Art. 931 Abs. 1 OR, Art. 931 Abs. 3 OR).
Die Grundgebühr für die Eintragung einer Einzelfirma beträgt nach der offiziellen KMU-Übersicht des Bundes rund CHF 80. Dazu können Zusatzgebühren kommen, zum Beispiel für Zeichnungsberechtigungen, Funktionen, Anmeldungen oder Beglaubigungen. In der Praxis solltest du für einen einfachen Handelsregistereintrag ungefähr mit CHF 100 bis CHF 200 rechnen.
Eine Einzelfirma hat aber einen wichtigen Nachteil. Du haftest persönlich. Es gibt keine Trennung zwischen deinem Privatvermögen und dem Geschäft, wie sie bei GmbH und AG besteht.
Bei einer GmbH sind die Kosten höher, weil die Gesellschaft formell gegründet, öffentlich beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden muss.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens CHF 20'000 (Art. 773 Abs. 1 OR). Bei der Gründung müssen die Gründerinnen und Gründer in einer öffentlichen Urkunde erklären, dass sie eine GmbH gründen, die Statuten festlegen und die Organe bestellen (Art. 777 Abs. 1 OR). Die GmbH ist am Sitz ins Handelsregister einzutragen (Art. 778 OR) und erhält ihre Rechtspersönlichkeit erst mit der Eintragung (Art. 779 Abs. 1 OR).
Für die Anmeldung beim Handelsregister müssen unter anderem die öffentliche Urkunde, die Statuten und je nach Fall weitere Nachweise eingereicht werden (Art. 71 Abs. 1 HRegV). Wer eine Handelsregisterverfügung oder Dienstleistung veranlasst, muss dafür Gebühren bezahlen (Art. 1 Abs. 1 GebV-HReg).
Die Grundgebühr für die Eintragung einer GmbH beträgt gemäss offizieller KMU-Übersicht des Bundes rund CHF 420. Mit Zusatzgebühren für Funktionen, Zeichnungsberechtigungen, Anmeldung und Beglaubigungen landet man häufig eher bei rund CHF 500 bis CHF 700.
Dazu kommen typischerweise Notariats- und Gründungsdienstleistungen. Je nach Kanton, Komplexität und Anbieter können diese stark variieren. Für eine einfache GmbH solltest du grob mit folgenden Beträgen rechnen:
Kostenposition | Typischer Betrag |
|---|---|
Stammkapital | CHF 20'000 |
Handelsregister und Zusatzgebühren | ca. CHF 500 bis CHF 700 |
Notariat und Beurkundung | ca. CHF 500 bis CHF 2'000 |
Gründungsberatung oder Gründungsservice | ca. CHF 500 bis CHF 2'500 |
Beglaubigungen, Bank, Dokumente | ca. CHF 100 bis CHF 500 |
Als grobe Faustregel gilt: Eine einfache GmbH-Gründung kostet ohne Stammkapital oft etwa CHF 1'500 bis CHF 4'000. Mit Stammkapital musst du mindestens CHF 20'000 zusätzlich bereitstellen.
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Die AG ist meist die teuerste Standard-Rechtsform, weil sie ein höheres Mindestkapital voraussetzt und ebenfalls öffentlich beurkundet werden muss.
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 Abs. 1 OR). Bei der Errichtung müssen mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie geleistet sein. In jedem Fall müssen die geleisteten Einlagen mindestens CHF 50'000 betragen (Art. 632 Abs. 1 OR, Art. 632 Abs. 2 OR).
Auch die AG wird durch öffentliche Urkunde gegründet. Die Gründerinnen und Gründer erklären darin, eine Aktiengesellschaft zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 629 Abs. 1 OR). Die AG ist am Sitz ins Handelsregister einzutragen (Art. 640 OR) und erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst mit der Eintragung (Art. 643 Abs. 1 OR).
Für die Anmeldung beim Handelsregister müssen bei der AG unter anderem die öffentliche Urkunde, die Statuten, Nachweise zur Wahlannahme der Organe und bei Bareinlagen eine Bescheinigung über die hinterlegten Einlagen eingereicht werden (Art. 43 Abs. 1 HRegV).
Die Handelsregister-Grundgebühr liegt wie bei der GmbH gemäss offizieller KMU-Übersicht des Bundes bei rund CHF 420. Auch hier kommen Zusatzgebühren und Beglaubigungen dazu.
Kostenposition | Typischer Betrag |
|---|---|
Aktienkapital | mindestens CHF 100'000 |
Davon bei Gründung einzuzahlen | mindestens CHF 50'000 |
Handelsregister und Zusatzgebühren | ca. CHF 500 bis CHF 700 |
Notariat und Beurkundung | ca. CHF 800 bis CHF 2'500 |
Gründungsberatung oder Gründungsservice | ca. CHF 1'000 bis CHF 4'000 |
Beglaubigungen, Bank, Dokumente | ca. CHF 100 bis CHF 500 |
Als Faustregel gilt: Eine einfache AG-Gründung kostet ohne einbezahltes Aktienkapital oft etwa CHF 2'000 bis CHF 6'000. Dazu musst du mindestens CHF 50'000 als einbezahltes Aktienkapital bereitstellen.
Die Handelsregistergebühren sind staatliche Gebühren. Sie fallen an, wenn du eine Eintragung oder eine Dienstleistung des Handelsregisteramts veranlasst (Art. 1 Abs. 1 GebV-HReg).
Gemäss offizieller KMU-Übersicht des Bundes solltest du ungefähr mit folgenden Grundgebühren rechnen:
Eintragung | Grundgebühr |
|---|---|
Einzelfirma | ca. CHF 80 |
Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft | ca. CHF 160 |
GmbH oder AG | ca. CHF 420 |
Genossenschaft oder Verein | ca. CHF 280 |
Zeichnungsberechtigung | ca. CHF 20 pro Eintrag |
Funktion | ca. CHF 20 pro Eintrag |
Abfassung einer Anmeldung | ca. CHF 10 bis CHF 120 |
Beglaubigung oder Beleg | ca. CHF 10 bis CHF 120 |
Diese Beträge sind wichtig, aber sie erklären nicht die gesamten Firmengründung Kosten. Bei GmbH und AG sind Notariat, Kapital, Statuten und Beratung meist deutlich relevanter als die reine Handelsregister-Grundgebühr.
Ja. Viele Gründerinnen und Gründer unterschätzen die Kosten, die direkt nach der Eintragung entstehen.
Dazu gehören je nach Geschäft:
Buchhaltung und Jahresabschluss
Mehrwertsteuer-Abklärung und allenfalls MWST-Anmeldung
Sozialversicherungsanmeldungen
Geschäftskonto und Bankgebühren
Versicherungen
Lohnadministration
Revisionsstelle, falls kein Revisionsverzicht möglich ist
Domiziladresse, falls du keine eigene Geschäftsadresse nutzt
Bewilligungen für regulierte Tätigkeiten
Bei GmbH und AG musst du zudem sauber zwischen privatem Geld und Gesellschaftsvermögen trennen. Das reduziert zwar Haftungsrisiken, bringt aber mehr Administration.
Der häufigste Denkfehler lautet: «Eine GmbH kostet CHF 20'000.» Das ist nicht ganz richtig.
Die CHF 20'000 sind das Mindeststammkapital der GmbH (Art. 773 Abs. 1 OR). Dieses Kapital wird bei der Gründung einbezahlt und gehört danach der Gesellschaft. Es ist also gebundenes Startkapital, nicht einfach eine externe Gebühr.
Bei der AG ist es ähnlich. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 Abs. 1 OR). Bei der Gründung müssen aber mindestens CHF 50'000 tatsächlich einbezahlt sein (Art. 632 Abs. 2 OR).
Echte Kosten sind dagegen Beträge, die du an Dritte bezahlst, zum Beispiel an Handelsregisteramt, Notariat, Bank, Treuhand oder Gründungsdienstleister.
Die günstigste Rechtsform ist in der Regel die Einzelfirma. Sie braucht kein Mindestkapital, keine öffentliche Beurkundung und oft nur geringe Handelsregisterkosten.
Die GmbH ist teurer, bietet dafür aber eine eigene Rechtspersönlichkeit und eine klare Kapitalstruktur. Sie eignet sich häufig für kleinere und mittlere Unternehmen, die Haftung und Auftritt professioneller strukturieren möchten.
Die AG ist meist dann sinnvoll, wenn Kapitalbeschaffung, Beteiligungen, Investorinnen und Investoren oder ein besonders professioneller Marktauftritt wichtig sind. Sie bringt aber die höchsten Kapitalanforderungen mit sich.
Kurz gesagt: Wer sehr günstig starten will, prüft oft zuerst die Einzelfirma. Wer Haftung und Gesellschaftsstruktur stärker trennen möchte, landet häufig bei der GmbH. Wer Investorenfähigkeit und grössere Kapitalstruktur braucht, prüft die AG.
Die Kosten für die Firmengründung in der Schweiz hängen vor allem von der Rechtsform ab. Eine Einzelfirma kann sehr günstig gegründet werden. Eine GmbH braucht mindestens CHF 20'000 Stammkapital und verursacht zusätzlich meist mehrere Tausend Franken an Gründungs- und Gebührenkosten. Eine AG setzt mindestens CHF 100'000 Aktienkapital voraus, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einzuzahlen sind.
Für eine realistische Planung kannst du grob mit diesen Richtwerten rechnen:
Rechtsform | Externe Gründungskosten | Kapitalbedarf |
|---|---|---|
Einzelfirma | ca. CHF 0 bis CHF 500 | kein Mindestkapital |
GmbH | ca. CHF 1'500 bis CHF 4'000 | mindestens CHF 20'000 |
AG | ca. CHF 2'000 bis CHF 6'000 | mindestens CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt |
Die wichtigste Entscheidung ist deshalb nicht nur, welche Gründung am billigsten ist. Entscheidend ist, welche Rechtsform zu Risiko, Wachstum, Finanzierung und administrativem Aufwand deines Unternehmens passt.
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