Was ist der Firmenzweck?
Der Firmenzweck beschreibt, womit sich dein Unternehmen geschäftlich beschäftigt. Er zeigt Kundinnen, Vertragspartnern, Behörden und Banken, in welchem Tätigkeitsfeld deine Firma aktiv ist.
Bei einer AG muss der Zweck in den Statuten stehen (Art. 626 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Dasselbe gilt bei einer GmbH (Art. 776 Ziff. 2 OR). Bei beiden Rechtsformen wird der Zweck auch im Handelsregister eingetragen (Art. 45 Abs. 1 lit. g HRegV, Art. 73 Abs. 1 lit. g HRegV).
Der wichtigste Grundsatz steht in der Handelsregisterverordnung: Die Rechtseinheit muss ihren Zweck so umschreiben, dass ihr Tätigkeitsfeld für Dritte klar ersichtlich ist (Art. 118 Abs. 1 HRegV). Wer den Handelsregisterauszug liest, soll also verstehen, was das Unternehmen im Kern macht.
Das bedeutet aber nicht, dass du jede einzelne Dienstleistung, jedes Produkt und jeden Vertriebskanal aufzählen musst. Der Zweck soll das Tätigkeitsfeld verständlich abgrenzen, nicht dein ganzes Geschäftsmodell erklären.
Wie konkret muss der Firmenzweck sein?
Ein guter Firmenzweck ist konkret genug für das Handelsregister und offen genug für die unternehmerische Entwicklung.
Zu allgemein ist etwa: «Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen aller Art.» Daraus wird nicht klar, ob es um IT, Beratung, Gastronomie, Bau, Marketing, Pflege oder Finanzdienstleistungen geht. Das Tätigkeitsfeld bleibt unbestimmt.
Besser ist eine Formulierung, die Branche und Tätigkeit verbindet. Zum Beispiel: «Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere die Entwicklung von Software, IT-Beratung und den Betrieb digitaler Plattformen.»
Diese Formulierung nennt den Bereich, die Hauptleistungen und lässt trotzdem Raum für verwandte Tätigkeiten. Genau diese Balance ist entscheidend. Wenn du den Firmenzweck formulieren willst, solltest du dich deshalb fragen: Kann eine fremde Person nach dem Lesen des Zwecks ungefähr verstehen, womit dein Unternehmen Geld verdient?
Warum ein zu enger Zweck problematisch ist
Ein zu enger Zweck kann dich später ausbremsen. Wenn du heute nur «Verkauf von handgemachten Kerzen über einen Onlineshop» einträgst, später aber Wohnaccessoires, Workshops und B2B-Geschenke anbietest, passt der ursprüngliche Zweck möglicherweise nicht mehr sauber.
Das ist nicht nur eine Formalität. Bei Kapitalgesellschaften steht der Zweck in den Statuten. Muss er geändert werden, braucht es in der Regel eine Statutenänderung und eine Handelsregistermutation. Das verursacht Aufwand, Kosten und manchmal Verzögerungen.
Darum ist es meist sinnvoll, nicht jedes einzelne Produkt zu nennen. Statt «Verkauf von handgemachten Duftkerzen aus Sojawachs» kann je nach Geschäftsmodell etwa «Herstellung und Handel mit Wohnaccessoires, Dekorationsartikeln und verwandten Produkten» passender sein.
Der Zweck darf aber nicht ins Gegenteil kippen. «Handel mit Waren aller Art» ist zu offen, wenn daraus nicht ersichtlich wird, in welchem Bereich das Unternehmen tatsächlich tätig ist.
Warum ein zu breiter Zweck ebenfalls riskant ist
Ein sehr breiter Zweck klingt flexibel, kann aber Probleme verursachen. Handelsregistereinträge müssen wahr sein, dürfen nicht täuschen und dürfen keinem öffentlichen Interesse widersprechen (Art. 929 Abs. 1 OR).
Wenn ein Unternehmen Tätigkeiten aufführt, die mit seiner tatsächlichen Ausrichtung nichts zu tun haben, kann das heikel werden. Besonders sensibel sind Branchen, bei denen bestimmte Begriffe Erwartungen wecken oder Bewilligungen eine Rolle spielen, etwa Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Medizin oder Rechtsberatung.
Das Bundesgericht hat in einem Entscheid deutlich gemacht, dass eine Gesellschaft eine angeblich nicht mehr zutreffende und damit irreführende Zweckumschreibung nicht einfach stehen lassen sollte. In diesem Fall rechtfertigte die Zweckumschreibung im Handelsregister behördliche Abklärungen, und die Gesellschaft musste die Kosten tragen (BGer 2A.345/2006 E. 3.3.2).
Die praktische Lektion ist einfach: Der Firmenzweck darf strategisch formuliert sein, sollte aber kein Fantasieuniversum möglicher Tätigkeiten beschreiben.
Beispiele für gute Zweckformulierungen
Wenn du den Firmenzweck formulieren möchtest, helfen Beispiele oft mehr als abstrakte Regeln. Die folgenden Formulierungen dienen als Orientierung und müssen immer an das konkrete Unternehmen angepasst werden.
Für ein IT-Unternehmen kann eine passende Formulierung lauten: «Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere die Entwicklung von Software, IT-Beratung, den Betrieb digitaler Plattformen sowie den Handel mit damit zusammenhängenden Produkten.»
Für eine Marketingagentur eignet sich etwa: «Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikation, Branding, digitale Werbung und Content-Produktion.»
Für einen Onlineshop kann der Zweck je nach Sortiment lauten: «Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Produkten im Bereich Haushalt, Lifestyle und Geschenkartikel sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.»
Für ein Beratungsunternehmen ist häufig eine Formulierung wie diese sinnvoll: «Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungs- und Projektmanagementdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Strategie, Organisation und digitale Transformation.»
Für ein Gastronomieunternehmen kann der Zweck lauten: «Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Catering, Events und Lebensmittelhandel.»
Typische Fehler beim Firmenzweck
Ein häufiger Fehler ist reine Werbesprache. Aussagen wie «innovative, nachhaltige und einzigartige Lösungen für eine bessere Zukunft» klingen gut, sagen aber oft zu wenig über die konkrete Tätigkeit. Der Firmenzweck ist kein Pitch, sondern eine sachliche Beschreibung des Tätigkeitsfelds.
Ein zweiter Fehler ist zu viel Detail. Wer jedes Produkt, jede Funktion, jede Zielgruppe und jede Plattform aufführt, macht den Zweck unnötig starr. Unternehmen entwickeln sich. Der Zweck sollte diese Entwicklung nicht bei jeder kleinen Anpassung blockieren.
Ein dritter Fehler sind zu allgemeine Begriffe. «Dienstleistungen aller Art», «Beratung», «Handel» oder «Investitionen» sind ohne nähere Eingrenzung meist zu unbestimmt. Besser ist eine Kombination aus Tätigkeit und Branche, etwa IT-Beratung, Unternehmensberatung, Handel mit Kosmetikprodukten oder Immobilienverwaltung.
Ein vierter Fehler ist ein Widerspruch zwischen Firmenname und Zweck. Wenn der Name eine bestimmte Tätigkeit nahelegt, sollte der Zweck dazu passen. Eine Firma mit «Treuhand» im Namen, die im Zweck nur Modehandel beschreibt, kann bei Dritten falsche Erwartungen wecken. Das Täuschungsverbot im Handelsregisterrecht ist deshalb zentral (Art. 929 Abs. 1 OR).
Braucht es einen Nebenzweck?
Viele Zweckformulierungen enthalten nach dem Hauptzweck noch einen allgemeinen Zusatz. Typisch ist etwa, dass die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben oder alle Geschäfte tätigen kann, die direkt oder indirekt mit dem Zweck zusammenhängen.
Solche Zusätze können sinnvoll sein, vor allem bei Kapitalgesellschaften. Sie sollten aber nie den eigentlichen Hauptzweck ersetzen. Der Satz «Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern» sagt allein noch nicht, was die Gesellschaft macht.
Wichtig ist deshalb die Reihenfolge. Zuerst kommt der konkrete Hauptzweck. Danach können sachlich passende Ergänzungen folgen.
Eine einfache Formel für den Firmenzweck
Wenn du deinen Firmenzweck formulieren willst, kannst du dich an einer einfachen Formel orientieren: Tätigkeit, Branche, Hauptleistungen und sinnvoller Zusatz.
Ein Grundschema lautet: «Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von [Tätigkeit] im Bereich [Branche], insbesondere [Hauptleistungen]. Die Gesellschaft kann [sachlich passende Nebentätigkeiten] ausüben, soweit diese mit dem Zweck zusammenhängen.»
Für ein Software-Startup könnte das so aussehen: «Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Betrieb und die Vermarktung von Softwarelösungen im Bereich Personalmanagement sowie die Erbringung damit zusammenhängender Beratungs- und Supportdienstleistungen.»
Gute Zweckformulierungen sind meistens nüchtern, klar und eher kurz. Sie müssen nicht besonders kreativ sein. Sie müssen verständlich sein.
Fazit
Den Firmenzweck zu formulieren ist kein nebensächlicher Schritt bei der Gründung. Der Zweck steht bei AG und GmbH in den Statuten und wird im Handelsregister eingetragen. Er muss so formuliert sein, dass Dritte das Tätigkeitsfeld klar erkennen können (Art. 118 Abs. 1 HRegV).
Die beste Zweckformulierung ist weder zu eng noch zu breit. Sie beschreibt das tatsächliche Tätigkeitsfeld verständlich, lässt Raum für sachlich verwandte Entwicklungen und vermeidet irreführende oder leere Allgemeinplätze.
Als Faustregel gilt: Wenn eine aussenstehende Person nach dem Lesen des Zwecks versteht, in welcher Branche dein Unternehmen tätig ist und welche Leistungen es hauptsächlich erbringt, bist du auf dem richtigen Weg.
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