Firmengründung

GmbH oder Einzelfirma: Welche Rechtsform passt?

Unterschiede bei Haftung, Kosten, Steuern und Gründungsaufwand im Überblick.

Die Wahl zwischen GmbH und Einzelfirma gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Beide Rechtsformen unterscheiden sich bei Haftung, Kosten, Administration und steuerlichen Aspekten. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede und hilft dir dabei, die passende Rechtsform für deine Situation zu finden.

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen GmbH und Einzelfirma?

Der wichtigste Unterschied ist die Haftung.

Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das steht ausdrücklich im Gesetz: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, und für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 772 Abs. 1 OR). Zusätzlich hält das Gesetz fest, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen haftet (Art. 794 OR).

Bei der Einzelfirma ist das anders. Du bist als Inhaberin oder Inhaber nicht hinter einer eigenen juristischen Person abgeschirmt. Das Unternehmen ist eng mit dir als natürlicher Person verbunden. Die Firma eines Einzelunternehmens muss deshalb auch deinen Familiennamen enthalten (Art. 945 Abs. 1 OR).

Praktisch bedeutet das: Wenn du als Einzelfirma Verträge abschliesst, Forderungen offenbleiben oder Schadenersatzansprüche entstehen, kann dein privates Vermögen stärker betroffen sein. Bei der GmbH ist dieses Risiko grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das gilt aber nicht grenzenlos. Wer persönlich falsch handelt, Garantien abgibt oder Pflichten verletzt, kann unter Umständen trotzdem persönlich in die Verantwortung geraten.

Wann ist eine Einzelfirma sinnvoll?

Eine Einzelfirma ist sinnvoll, wenn du einfach starten, wenig Fixkosten haben und dein Geschäft zunächst überschaubar halten willst.

Typische Fälle sind:

  • Beratung, Coaching oder kreative Dienstleistungen mit tiefem Haftungsrisiko

  • Nebenerwerb oder Testphase einer Geschäftsidee

  • kleine Tätigkeiten ohne grössere Investitionen

  • Geschäftsmodelle ohne Mitarbeitende und ohne hohe Vertragsrisiken

Der grosse Vorteil liegt im unkomplizierten Start. Für eine Einzelfirma braucht es kein Mindestkapital. Zudem ist der Handelsregistereintrag nicht immer sofort Pflicht. Eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, muss ihr Einzelunternehmen erst dann eintragen lassen, wenn im letzten Geschäftsjahr ein Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000 erzielt wurde (Art. 931 Abs. 1 OR). Wer darunter liegt, kann sich freiwillig eintragen lassen (Art. 931 Abs. 3 OR).

Auch die Buchhaltung ist bei kleineren Einzelunternehmen einfacher. Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös müssen lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR). Ab CHF 500'000 Umsatzerlös gelten strengere Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 1 OR).

Der Nachteil: Einfach heisst nicht risikofrei. Wenn dein Geschäft wächst, grössere Aufträge annimmt oder finanzielle Verpflichtungen eingeht, kann die persönliche Haftung der entscheidende Schwachpunkt werden.

Wann ist eine GmbH sinnvoller?

Eine GmbH ist sinnvoller, wenn du Haftungsrisiken begrenzen, professioneller auftreten oder dein Geschäft langfristig strukturierter aufbauen willst.

Eine GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (Art. 773 Abs. 1 OR). Dieses Kapital wirkt auf den ersten Blick wie eine Hürde. Gleichzeitig ist es aber auch ein Signal: Die GmbH ist rechtlich klar organisiert, im Handelsregister eingetragen und als eigene Gesellschaft handlungsfähig.

Die GmbH entsteht nicht einfach durch deine Geschäftstätigkeit. Sie wird in einer öffentlichen Urkunde errichtet. Dabei erklären die Gründerinnen und Gründer, dass sie eine GmbH gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 Abs. 1 OR). Rechtspersönlichkeit erhält die GmbH durch die Eintragung ins Handelsregister (Art. 779 Abs. 1 OR).

Das bringt mehr Aufwand, aber auch mehr Struktur. Die GmbH eignet sich besonders, wenn:

  • du grössere Kunden oder Lieferanten hast

  • du Verträge mit erheblichem Haftungsrisiko abschliesst

  • du Mitarbeitende einstellen willst

  • mehrere Personen beteiligt sein sollen

  • du dein Unternehmen später verkaufen oder Beteiligungen übertragen möchtest

  • du nach aussen professioneller auftreten willst

Beim Namen ist die GmbH flexibler als die Einzelfirma. Handelsgesellschaften können ihre Firma grundsätzlich frei wählen, müssen aber die Rechtsform angeben (Art. 950 Abs. 1 OR). Bei der GmbH gehört der Rechtsformzusatz also zum Namen.

Wenn du beim Thema Gründung Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: Gründungen.

GmbH oder Einzelfirma: Was ist günstiger?

Kurz gesagt: Die Einzelfirma ist beim Start fast immer günstiger. Die GmbH kostet mehr, kann sich aber bei höherem Risiko lohnen.

Bei der Einzelfirma fallen meist weniger Gründungskosten an. Es braucht keine öffentliche Beurkundung und kein gesetzliches Mindestkapital. Wenn du noch unter der Umsatzschwelle für den obligatorischen Handelsregistereintrag bist, bleibt der Einstieg besonders schlank (Art. 931 Abs. 1 OR).

Bei der GmbH musst du mit Gründungskosten, öffentlicher Beurkundung, Handelsregistereintrag und Stammkapital rechnen. Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 (Art. 773 Abs. 1 OR). Wichtig ist aber: Dieses Geld ist nicht einfach weg. Es gehört nach der Gründung der GmbH und kann im Rahmen des Gesellschaftszwecks für das Unternehmen verwendet werden.

Der günstigere Start ist deshalb nicht immer die bessere Wahl. Wenn ein einziger Haftungsfall dein Privatvermögen gefährden könnte, kann die GmbH trotz höherer Anfangskosten sinnvoller sein.

Welche Rechtsform ist steuerlich besser?

Steuerlich gibt es keine Antwort, die immer stimmt.

Bei der Einzelfirma werden Geschäft und Privatperson stärker zusammen betrachtet. Der Gewinn aus der Geschäftstätigkeit fliesst wirtschaftlich direkt zu dir. Das kann bei kleineren Gewinnen einfach und effizient sein.

Bei der GmbH wird die Gesellschaft als eigenes Steuersubjekt behandelt. Sie erzielt Gewinn, bezahlt darauf Steuern und kann dir als Gesellschafterin oder Gesellschafter Lohn oder Dividenden auszahlen. Dadurch entstehen mehr Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mehr Komplexität.

Für die Mehrwertsteuer ist die Rechtsform nicht der entscheidende Punkt. Steuerpflichtig ist, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (Art. 10 Abs. 1 MWSTG). Wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist grundsätzlich von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG).

Die Frage GmbH oder Einzelfirma? sollte deshalb nie nur steuerlich beantwortet werden. Haftung, Wachstum, Administration und Sozialversicherungen sind mindestens ebenso wichtig.

Wie unterscheiden sich Buchhaltung und Administration?

Die Einzelfirma ist administrativ einfacher.

Solange ein Einzelunternehmen weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös erzielt, genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR). Das ist für viele Gründerinnen und Gründer ein starkes Argument.

Die GmbH ist eine juristische Person und unterliegt als solche der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Dazu kommen gesellschaftsrechtliche Formalitäten wie Statuten, Organe, Handelsregistereintrag und je nach Situation weitere Pflichten.

Dafür ist die GmbH klarer vom Privatbereich getrennt. Das kann die Zusammenarbeit mit Banken, Investoren, Geschäftspartnern und grösseren Kunden erleichtern.

Vergleich: GmbH oder Einzelfirma auf einen Blick

Kriterium

Einzelfirma

GmbH

Start

Sehr einfach

Formeller Gründungsprozess

Mindestkapital

Kein gesetzliches Mindestkapital

Mindestens CHF 20'000

Haftung

Persönliches Risiko höher

Grundsätzlich Haftung mit Gesellschaftsvermögen

Handelsregister

Pflicht ab CHF 100'000 Umsatzerlös

Für Entstehung erforderlich

Buchhaltung

Vereinfacht möglich unter CHF 500'000 Umsatz

Buchführung und Rechnungslegung Pflicht

Firmenname

Familienname muss enthalten sein

Freier wählbar mit Rechtsformzusatz

Wirkung nach aussen

Persönlich und schlank

Strukturierter und professioneller

Geeignet für

Kleine, risikoarme Tätigkeiten

Wachstum, Risiko, mehrere Beteiligte

Entscheidungsregel: Welche Rechtsform passt zu dir?

Wenn du alleine startest, kaum Risiken hast und deine Idee zuerst testen willst, ist die Einzelfirma oft die pragmatischere Lösung.

Wenn du aber bereits weisst, dass dein Unternehmen wachsen soll, Verträge mit höheren Beträgen abschliesst oder dein Privatvermögen besser schützen möchtest, ist die GmbH meist die solidere Wahl.

Eine einfache Faustregel lautet:

  • Einzelfirma, wenn du schnell, günstig und unkompliziert starten willst.

  • GmbH, wenn Haftung, Professionalität und Wachstum wichtiger sind als tiefe Startkosten.

Fazit: GmbH oder Einzelfirma?

Die Einzelfirma ist ideal für den einfachen Start mit überschaubarem Risiko. Die GmbH ist sinnvoller, wenn du Haftung begrenzen, professioneller auftreten und dein Unternehmen langfristig auf Wachstum ausrichten willst.

Die beste Wahl hängt deshalb nicht nur vom Preis ab. Entscheidend ist, welches Risiko du tragen willst, wie gross dein Geschäft werden soll und wie viel Struktur du von Anfang an brauchst.

Häufige Fragen zu GmbH oder Einzelfirma

Kann ich später von der Einzelfirma zur GmbH wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Praktisch bedeutet das aber nicht nur eine Namensänderung. Du gründest eine neue GmbH, überträgst Vermögenswerte, passt Verträge an und regelst Handelsregister-, Steuer- und Buchhaltungsfragen sauber.

Muss ich mit einer Einzelfirma ins Handelsregister?

Nicht immer. Ein Einzelunternehmen muss eingetragen werden, wenn im letzten Geschäftsjahr ein Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000 erzielt wurde (Art. 931 Abs. 1 OR). Darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich (Art. 931 Abs. 3 OR).

Schützt mich eine GmbH immer vollständig vor persönlicher Haftung?

Nein. Die GmbH begrenzt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Persönliche Haftung kann aber dennoch zum Thema werden, wenn du beispielsweise persönlich Verpflichtungen eingehst, Sicherheiten abgibst oder eigene Pflichten verletzt.

Ist eine GmbH automatisch seriöser als eine Einzelfirma?

Nicht automatisch. Eine gut geführte Einzelfirma kann sehr professionell wirken. Die GmbH hat aber wegen Handelsregistereintrag, Stammkapital und klarer rechtlicher Struktur oft Vorteile bei grösseren Kunden, Banken und Geschäftspartnern.

Die Wahl zwischen GmbH und Einzelfirma gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Beide Rechtsformen unterscheiden sich bei Haftung, Kosten, Administration und steuerlichen Aspekten. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede und hilft dir dabei, die passende Rechtsform für deine Situation zu finden.

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