Firmengründung
GmbH oder Einzelfirma: Welche Rechtsform passt?
Unterschiede bei Haftung, Kosten, Steuern und Gründungsaufwand im Überblick.


Firmengründung

Der wichtigste Unterschied ist die Haftung.
Bei der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das steht ausdrücklich im Gesetz: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, und für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 772 Abs. 1 OR). Zusätzlich hält das Gesetz fest, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen haftet (Art. 794 OR).
Bei der Einzelfirma ist das anders. Du bist als Inhaberin oder Inhaber nicht hinter einer eigenen juristischen Person abgeschirmt. Das Unternehmen ist eng mit dir als natürlicher Person verbunden. Die Firma eines Einzelunternehmens muss deshalb auch deinen Familiennamen enthalten (Art. 945 Abs. 1 OR).
Praktisch bedeutet das: Wenn du als Einzelfirma Verträge abschliesst, Forderungen offenbleiben oder Schadenersatzansprüche entstehen, kann dein privates Vermögen stärker betroffen sein. Bei der GmbH ist dieses Risiko grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das gilt aber nicht grenzenlos. Wer persönlich falsch handelt, Garantien abgibt oder Pflichten verletzt, kann unter Umständen trotzdem persönlich in die Verantwortung geraten.
Eine Einzelfirma ist sinnvoll, wenn du einfach starten, wenig Fixkosten haben und dein Geschäft zunächst überschaubar halten willst.
Typische Fälle sind:
Beratung, Coaching oder kreative Dienstleistungen mit tiefem Haftungsrisiko
Nebenerwerb oder Testphase einer Geschäftsidee
kleine Tätigkeiten ohne grössere Investitionen
Geschäftsmodelle ohne Mitarbeitende und ohne hohe Vertragsrisiken
Der grosse Vorteil liegt im unkomplizierten Start. Für eine Einzelfirma braucht es kein Mindestkapital. Zudem ist der Handelsregistereintrag nicht immer sofort Pflicht. Eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, muss ihr Einzelunternehmen erst dann eintragen lassen, wenn im letzten Geschäftsjahr ein Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000 erzielt wurde (Art. 931 Abs. 1 OR). Wer darunter liegt, kann sich freiwillig eintragen lassen (Art. 931 Abs. 3 OR).
Auch die Buchhaltung ist bei kleineren Einzelunternehmen einfacher. Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös müssen lediglich über Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR). Ab CHF 500'000 Umsatzerlös gelten strengere Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 1 OR).
Der Nachteil: Einfach heisst nicht risikofrei. Wenn dein Geschäft wächst, grössere Aufträge annimmt oder finanzielle Verpflichtungen eingeht, kann die persönliche Haftung der entscheidende Schwachpunkt werden.
Eine GmbH ist sinnvoller, wenn du Haftungsrisiken begrenzen, professioneller auftreten oder dein Geschäft langfristig strukturierter aufbauen willst.
Eine GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (Art. 773 Abs. 1 OR). Dieses Kapital wirkt auf den ersten Blick wie eine Hürde. Gleichzeitig ist es aber auch ein Signal: Die GmbH ist rechtlich klar organisiert, im Handelsregister eingetragen und als eigene Gesellschaft handlungsfähig.
Die GmbH entsteht nicht einfach durch deine Geschäftstätigkeit. Sie wird in einer öffentlichen Urkunde errichtet. Dabei erklären die Gründerinnen und Gründer, dass sie eine GmbH gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 Abs. 1 OR). Rechtspersönlichkeit erhält die GmbH durch die Eintragung ins Handelsregister (Art. 779 Abs. 1 OR).
Das bringt mehr Aufwand, aber auch mehr Struktur. Die GmbH eignet sich besonders, wenn:
du grössere Kunden oder Lieferanten hast
du Verträge mit erheblichem Haftungsrisiko abschliesst
du Mitarbeitende einstellen willst
mehrere Personen beteiligt sein sollen
du dein Unternehmen später verkaufen oder Beteiligungen übertragen möchtest
du nach aussen professioneller auftreten willst
Beim Namen ist die GmbH flexibler als die Einzelfirma. Handelsgesellschaften können ihre Firma grundsätzlich frei wählen, müssen aber die Rechtsform angeben (Art. 950 Abs. 1 OR). Bei der GmbH gehört der Rechtsformzusatz also zum Namen.
Wenn du beim Thema Gründung Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: Gründungen.
Kurz gesagt: Die Einzelfirma ist beim Start fast immer günstiger. Die GmbH kostet mehr, kann sich aber bei höherem Risiko lohnen.
Bei der Einzelfirma fallen meist weniger Gründungskosten an. Es braucht keine öffentliche Beurkundung und kein gesetzliches Mindestkapital. Wenn du noch unter der Umsatzschwelle für den obligatorischen Handelsregistereintrag bist, bleibt der Einstieg besonders schlank (Art. 931 Abs. 1 OR).
Bei der GmbH musst du mit Gründungskosten, öffentlicher Beurkundung, Handelsregistereintrag und Stammkapital rechnen. Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 (Art. 773 Abs. 1 OR). Wichtig ist aber: Dieses Geld ist nicht einfach weg. Es gehört nach der Gründung der GmbH und kann im Rahmen des Gesellschaftszwecks für das Unternehmen verwendet werden.
Der günstigere Start ist deshalb nicht immer die bessere Wahl. Wenn ein einziger Haftungsfall dein Privatvermögen gefährden könnte, kann die GmbH trotz höherer Anfangskosten sinnvoller sein.
Steuerlich gibt es keine Antwort, die immer stimmt.
Bei der Einzelfirma werden Geschäft und Privatperson stärker zusammen betrachtet. Der Gewinn aus der Geschäftstätigkeit fliesst wirtschaftlich direkt zu dir. Das kann bei kleineren Gewinnen einfach und effizient sein.
Bei der GmbH wird die Gesellschaft als eigenes Steuersubjekt behandelt. Sie erzielt Gewinn, bezahlt darauf Steuern und kann dir als Gesellschafterin oder Gesellschafter Lohn oder Dividenden auszahlen. Dadurch entstehen mehr Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mehr Komplexität.
Für die Mehrwertsteuer ist die Rechtsform nicht der entscheidende Punkt. Steuerpflichtig ist, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (Art. 10 Abs. 1 MWSTG). Wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist grundsätzlich von der Steuerpflicht befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG).
Die Frage GmbH oder Einzelfirma? sollte deshalb nie nur steuerlich beantwortet werden. Haftung, Wachstum, Administration und Sozialversicherungen sind mindestens ebenso wichtig.
Die Einzelfirma ist administrativ einfacher.
Solange ein Einzelunternehmen weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös erzielt, genügt eine vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR). Das ist für viele Gründerinnen und Gründer ein starkes Argument.
Die GmbH ist eine juristische Person und unterliegt als solche der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Dazu kommen gesellschaftsrechtliche Formalitäten wie Statuten, Organe, Handelsregistereintrag und je nach Situation weitere Pflichten.
Dafür ist die GmbH klarer vom Privatbereich getrennt. Das kann die Zusammenarbeit mit Banken, Investoren, Geschäftspartnern und grösseren Kunden erleichtern.
Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
Start | Sehr einfach | Formeller Gründungsprozess |
Mindestkapital | Kein gesetzliches Mindestkapital | Mindestens CHF 20'000 |
Haftung | Persönliches Risiko höher | Grundsätzlich Haftung mit Gesellschaftsvermögen |
Handelsregister | Pflicht ab CHF 100'000 Umsatzerlös | Für Entstehung erforderlich |
Buchhaltung | Vereinfacht möglich unter CHF 500'000 Umsatz | Buchführung und Rechnungslegung Pflicht |
Firmenname | Familienname muss enthalten sein | Freier wählbar mit Rechtsformzusatz |
Wirkung nach aussen | Persönlich und schlank | Strukturierter und professioneller |
Geeignet für | Kleine, risikoarme Tätigkeiten | Wachstum, Risiko, mehrere Beteiligte |
Wenn du alleine startest, kaum Risiken hast und deine Idee zuerst testen willst, ist die Einzelfirma oft die pragmatischere Lösung.
Wenn du aber bereits weisst, dass dein Unternehmen wachsen soll, Verträge mit höheren Beträgen abschliesst oder dein Privatvermögen besser schützen möchtest, ist die GmbH meist die solidere Wahl.
Eine einfache Faustregel lautet:
Einzelfirma, wenn du schnell, günstig und unkompliziert starten willst.
GmbH, wenn Haftung, Professionalität und Wachstum wichtiger sind als tiefe Startkosten.
Die Einzelfirma ist ideal für den einfachen Start mit überschaubarem Risiko. Die GmbH ist sinnvoller, wenn du Haftung begrenzen, professioneller auftreten und dein Unternehmen langfristig auf Wachstum ausrichten willst.
Die beste Wahl hängt deshalb nicht nur vom Preis ab. Entscheidend ist, welches Risiko du tragen willst, wie gross dein Geschäft werden soll und wie viel Struktur du von Anfang an brauchst.
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Praktisch bedeutet das aber nicht nur eine Namensänderung. Du gründest eine neue GmbH, überträgst Vermögenswerte, passt Verträge an und regelst Handelsregister-, Steuer- und Buchhaltungsfragen sauber.
Nicht immer. Ein Einzelunternehmen muss eingetragen werden, wenn im letzten Geschäftsjahr ein Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000 erzielt wurde (Art. 931 Abs. 1 OR). Darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich (Art. 931 Abs. 3 OR).
Nein. Die GmbH begrenzt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Persönliche Haftung kann aber dennoch zum Thema werden, wenn du beispielsweise persönlich Verpflichtungen eingehst, Sicherheiten abgibst oder eigene Pflichten verletzt.
Nicht automatisch. Eine gut geführte Einzelfirma kann sehr professionell wirken. Die GmbH hat aber wegen Handelsregistereintrag, Stammkapital und klarer rechtlicher Struktur oft Vorteile bei grösseren Kunden, Banken und Geschäftspartnern.
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