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Company, trademark and domain: Which research is important before founding

Which checks before founding count and where typical name conflicts arise.

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Anyone who starts a company often thinks of the perfect name first. It should sound good, fit the idea, be registrable in the commercial register, function as a trademark, and be available as a domain. This is exactly where it gets tricky. A company, trademark, and domain search is more than a quick Google check. Because the same name can seem permissible under commercial register law, be problematic under trademark law, or already collide with third-party rights as a domain.

Warum reicht eine Google-Suche vor der Gründung nicht aus?

Eine Google-Suche ist ein guter Start, aber keine rechtliche Prüfung. Sie zeigt dir, ob ein Name bereits sichtbar verwendet wird, ersetzt aber weder den Handelsregistercheck noch die Markenrecherche noch die Domainprüfung.

Der Grund ist einfach: Verschiedene Rechte entstehen auf verschiedenen Wegen. Die Firma ist der rechtliche Name deines Unternehmens im Handelsregister. Die Marke schützt ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Die Domain ist die Internetadresse, unter der dein Unternehmen erreichbar sein soll. Diese drei Ebenen überschneiden sich zwar in der Praxis, werden rechtlich aber unterschiedlich behandelt.

Besonders gefährlich ist die Annahme, ein freier Domainname bedeute automatisch, dass auch die Firma oder Marke frei sei. Das stimmt nicht. Eine Domain kann technisch verfügbar sein und trotzdem Rechte Dritter verletzen. Das Bundesgericht hält fest, dass Domainnamen zwar technisch Internetadressen sind, aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer aber auch Kennzeichenfunktion haben können. Wenn ein Domainname mit einem geschützten Namen, einer Firma oder einer Marke kollidiert, kann seine Verwendung deshalb unzulässig sein (BGer 4C.9/2002 E. 4).

Was ist der Unterschied zwischen Firma, Marke und Domain?

Die Firma ist der offizielle Name, unter dem dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen wird. Sie muss wahr sein, darf nicht täuschen und darf keinem öffentlichen Interesse widersprechen (Art. 944 Abs. 1 OR). Bei Handelsgesellschaften und Genossenschaften muss zudem die Rechtsform angegeben werden, zum Beispiel GmbH oder AG (Art. 950 Abs. 1 OR).

Die Marke ist dagegen ein Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen unterscheidet (Art. 1 Abs. 1 MSchG). Das kann ein Wort, ein Logo, eine Zahl, eine Form oder eine Kombination daraus sein (Art. 1 Abs. 2 MSchG). Das Markenrecht entsteht grundsätzlich erst mit der Eintragung im Markenregister (Art. 5 MSchG).

Die Domain ist die Adresse im Internet, etwa ein .ch-Name. Sie verschafft dir nicht automatisch ein Markenrecht oder ein Firmenrecht. Sie kann aber mit solchen Rechten kollidieren. Gerade deshalb gehört die Domainprüfung zwingend zur Firma, Marke und Domain Recherche vor der Gründung.

Wie prüfst du den Firmennamen richtig?

Bei der Firmenrecherche geht es zuerst um die Frage, ob dein gewünschter Unternehmensname im Handelsregister eintragbar ist und ob er bestehenden Firmen zu nahe kommt.

Für Handelsgesellschaften und Genossenschaften gilt eine wichtige Regel: Die Firma muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden (Art. 951 OR). Bei Einzelfirmen ist der Schutz enger. Eine eingetragene Einzelfirma darf am selben Ort nicht von einem anderen Geschäftsinhaber verwendet werden, und bei Konflikten an anderen Orten bleiben insbesondere Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb vorbehalten (Art. 946 OR).

Praktisch startest du mit einer Suche im Zentralen Firmenindex Zefix. Dort findest du eingetragene Firmen in der Schweiz. Wichtig ist aber, nicht nur den exakten Namen zu suchen. Prüfe auch Varianten ohne Rechtsformzusatz, mit anderer Schreibweise, mit Leerzeichen, Bindestrichen, Singular und Plural sowie ähnlich lautende Namen. Wenn du zum Beispiel «AlpinaTech GmbH» gründen möchtest, solltest du nicht nur exakt «AlpinaTech GmbH» suchen, sondern auch «Alpina Tech», «Alpinatec», «Alpina Technologies» oder «Alpina».

Ein weiterer Punkt wird oft unterschätzt: Eine freie oder noch nicht identische Firma ist nicht automatisch zulässig. Der Name darf nicht täuschen. Wer etwa mit «Swiss Medical Research AG» auftritt, obwohl weder ein echter Schweiz-Bezug noch eine entsprechende medizinische Forschungstätigkeit besteht, riskiert Probleme mit dem Wahrheits- und Täuschungsverbot (Art. 944 Abs. 1 OR). Ausserdem entbindet die Eintragung einer Firma nicht davon, andere bundesrechtliche Vorschriften einzuhalten, insbesondere Vorschriften zum Schutz vor Täuschungen im Geschäftsverkehr (Art. 955a OR).

Warum ist die Markenrecherche vor der Gründung so wichtig?

Die Markenrecherche ist wichtig, weil dein Firmenname im Markt häufig auch als Kennzeichen für deine Produkte oder Dienstleistungen verwendet wird. Genau dort beginnt das Markenrecht.

Eine Marke kann ausgeschlossen sein, wenn sie mit einer älteren Marke identisch oder ähnlich ist und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen verwendet werden soll. Entscheidend ist, ob daraus eine Verwechslungsgefahr entsteht (Art. 3 Abs. 1 MSchG). Auf diese relativen Ausschlussgründe kann sich der Inhaber der älteren Marke berufen (Art. 3 Abs. 3 MSchG).

Das bedeutet: Auch wenn das Handelsregister deinen Firmennamen akzeptiert, kann ein älterer Markeninhaber später gegen die Verwendung im Markt vorgehen. Umgekehrt schützt dich der Handelsregistereintrag nicht automatisch als Marke. Markenschutz entsteht erst durch die Eintragung im Markenregister (Art. 5 MSchG).

Für die erste Recherche eignet sich Swissreg, die Markendatenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Dort kannst du nach Schweizer Marken, hängigen Gesuchen und internationalen Marken mit Schutzwirkung in der Schweiz suchen. Das IGE weist aber selbst darauf hin, dass eine Recherche in der Markendatenbank nicht ausreicht, um potenzielle Konflikte abschliessend zu klären. Der Grund liegt vor allem bei ähnlichen Zeichen, Bildbestandteilen und der Einordnung der Waren und Dienstleistungen.

Für Gründerinnen und Gründer heisst das: Eine einfache Wortsuche ist besser als nichts, aber bei einem wichtigen Namen solltest du auch ähnliche Schreibweisen, klangliche Varianten, Übersetzungen und Abkürzungen prüfen. Bei Logos oder Bildzeichen ist besondere Vorsicht nötig, weil Bildbestandteile schwieriger zu recherchieren sind.

Was musst du bei der Domainrecherche beachten?

Bei der Domainrecherche prüfst du zuerst, ob die gewünschte Internetadresse verfügbar ist. Für .ch- und .li-Domains kann dies über die offizielle Abfrage von SWITCH beziehungsweise nic.ch erfolgen. Diese Prüfung sagt dir aber nur, ob der Domainname registriert ist und bei bestehenden Domains gewisse technische Informationen oder der Registrar angezeigt werden.

Rechtlich ist damit noch wenig entschieden. Ein Domainname kann verfügbar sein und trotzdem fremde Rechte verletzen. Umgekehrt kann ein Domainname besetzt sein, obwohl du vielleicht ein stärkeres Kennzeichenrecht hast. Ein Anspruch auf eine bestimmte Domain besteht nicht schon deshalb, weil du eine Firma oder Marke besitzt. Entscheidend sind die konkreten Kennzeichenrechte und die Interessenlage.

Das Bundesgericht formuliert den Grundsatz klar: Ist das als Domainname verwendete Zeichen namensrechtlich, firmenrechtlich oder markenrechtlich geschützt, kann der entsprechend Berechtigte einem Unberechtigten die Verwendung des Zeichens als Domainname grundsätzlich verbieten. Bei Kollisionen zwischen verschiedenen Rechten ist eine Interessenabwägung nötig (BGer 4C.9/2002 E. 4).

Gerade vor der Gründung solltest du deshalb nicht nur deine Wunschdomain prüfen. Sinnvoll ist auch ein Blick auf nahe Varianten, typische Tippfehler, Bindestrich-Versionen und wichtige Endungen wie .ch, .com oder .swiss. Bei .swiss gelten zusätzliche Voraussetzungen. Unter anderem braucht es eine ausreichende Verbindung zur Schweiz, und die beantragte Bezeichnung muss berechtigterweise einen objektiven Bezug zur gesuchstellenden Person oder zur vorgesehenen Nutzung zulassen (Art. 53 Abs. 1 VID).

Welche Reihenfolge ist bei der Recherche sinnvoll?

Eine gute Firma, Marke und Domain Recherche folgt einer klaren Reihenfolge. Zuerst solltest du mehrere Namensvarianten entwickeln. Ein einziger Lieblingsname ist riskant, weil er auf einer der drei Ebenen scheitern kann.

Danach prüfst du die Firma im Handelsregisterumfeld. Dabei geht es um identische und ähnliche Firmen, den Rechtsformzusatz, das Täuschungsverbot und die deutliche Unterscheidbarkeit. Anschliessend folgt die Markenrecherche. Hier prüfst du nicht nur identische Treffer, sondern auch ältere ähnliche Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren und Dienstleistungen. Erst danach solltest du die Domain fest reservieren, damit Online-Auftritt, Firma und Marke zusammenpassen.

In der Praxis laufen diese Schritte oft parallel. Das ist sinnvoll, solange du die Ergebnisse nicht vermischst. Ein «frei» bei der Domain bedeutet nicht «frei» im Markenregister. Ein fehlender Zefix-Treffer bedeutet nicht automatisch «markenrechtlich unproblematisch». Und eine mögliche Marke bedeutet nicht automatisch, dass die Wunschdomain erhältlich ist.

Wenn du beim Thema Recherche Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter.

Wann lohnt sich eine professionelle Recherche?

Eine professionelle Recherche lohnt sich vor allem dann, wenn der Name langfristig wichtig ist. Das ist fast immer der Fall, wenn du in Branding, Website, Verpackungen, Werbung oder Software investierst.

Je höher die geplanten Investitionen, desto teurer wird ein späterer Namenswechsel. Ein Konflikt kann bedeuten, dass du Website, Logo, E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile, Verträge, Rechnungen und Marketingmaterial anpassen musst. Im schlimmsten Fall kommen Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzforderungen hinzu. Im Firmenrecht kann der unbefugte Gebrauch einer Firma Unterlassungs- und bei Verschulden Schadenersatzansprüche auslösen (Art. 956 Abs. 2 OR).

Eine professionelle Recherche ist besonders empfehlenswert, wenn dein Name erfunden wirkt, international genutzt werden soll, mehrere Sprachen betrifft, einem bestehenden Begriff ähnelt oder in einem stark markengetriebenen Markt verwendet wird. Dazu gehören etwa Software, Kosmetik, Lebensmittel, Mode, Beratung, Finanzdienstleistungen, Gesundheit und E-Commerce.

Häufige Fragen zur Recherche vor der Gründung

Muss Firmenname und Marke identisch sein?

Nein. Der Firmenname und die Marke können identisch sein, müssen es aber nicht. Viele Unternehmen treten mit einer Marke auf, die anders lautet als die eingetragene Firma. Wichtig ist, dass beide Ebenen rechtlich geprüft werden.

Schützt mich der Handelsregistereintrag automatisch als Marke?

Nein. Der Handelsregistereintrag schützt die Firma, aber er schafft keinen automatischen Markenschutz. Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Markenregister (Art. 5 MSchG).

Darf ich eine freie Domain einfach registrieren?

Technisch ja, rechtlich nicht immer. Eine freie Domain kann fremde Namen, Firmen oder Marken verletzen. Domainnamen müssen deshalb ausreichend Abstand zu geschützten Kennzeichen Dritter halten (BGer 4C.9/2002 E. 4).

Was ist der häufigste Fehler bei der Namenswahl?

Der häufigste Fehler ist, nur eine Ebene zu prüfen. Wer nur die Domain checkt, übersieht mögliche Firmen- oder Markenrechte. Wer nur Zefix prüft, übersieht ältere Marken. Sicherer ist eine kombinierte Firma, Marke und Domain Recherche, bevor du gründest und in deinen Auftritt investierst.

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