Company incorporation
What is a LLC? Meaning, liability and foundation explained
The most important basics, characteristics, and requirements of an LLC at a glance.


Company incorporation

GmbH bedeutet Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das Gesetz beschreibt die GmbH als personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Für ihre Schulden haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 772 Abs. 1 OR).
Einfach gesagt ist die GmbH nicht einfach «du als Privatperson», sondern eine eigene rechtliche Einheit. Der Zusatz «beschränkte Haftung» bedeutet, dass die Gesellschafter grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen für gewöhnliche Schulden der GmbH haften. Das Gesetz hält zusätzlich fest, dass für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen haftet (Art. 794 OR).
Die GmbH ist für viele Gründer ein guter Mittelweg.
Sie wirkt professioneller als eine Einzelfirma, braucht aber weniger Kapital als eine Aktiengesellschaft. Das Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 (Art. 773 Abs. 1 OR). Eine GmbH kann zudem von einer oder mehreren Personen gegründet werden (Art. 772 Abs. 1 OR).
Die GmbH passt besonders gut für:
Gründer, die Geschäft und Privatvermögen stärker trennen möchten
kleine und mittlere Unternehmen
Agenturen, Beratungen, Handwerksbetriebe und Online-Businesses
Gründerteams mit mehreren Beteiligten
Einzelpersonen, die von Anfang an professionell auftreten möchten
Die GmbH Bedeutung liegt für Gründer damit vor allem in drei Punkten. Sie schafft eine eigene Rechtspersönlichkeit, eine klare Struktur und eine grundsätzlich beschränkte Haftung.
Die beschränkte Haftung bedeutet nicht, dass niemand haftet.
Sie bedeutet, dass grundsätzlich die GmbH selbst haftet, also mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen. Wenn deine GmbH eine Rechnung nicht bezahlen kann, richtet sich der Anspruch grundsätzlich gegen die GmbH und nicht direkt gegen dich privat (Art. 794 OR).
Wichtig ist aber, dass die Haftungsbeschränkung kein Freipass ist. Private Risiken können entstehen, wenn du persönlich Bürgschaften oder Garantien unterschreibst, gesetzliche Pflichten verletzt oder in den Statuten besondere Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten vorgesehen sind (Art. 772 Abs. 2 OR). Die Statuten solltest du deshalb nicht als reine Formalität behandeln.
Für eine GmbH brauchst du mindestens CHF 20'000 Stammkapital.
Dieses Stammkapital ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 773 Abs. 1 OR). Die Gesellschafter sind mit Stammanteilen beteiligt. Jeder Gesellschafter hält mindestens einen Stammanteil (Art. 772 Abs. 2 OR). Die Stammanteile müssen einen Nennwert haben, der grösser als null ist (Art. 774 Abs. 1 OR).
Das Stammkapital gehört nach der Gründung der GmbH. Es ist nicht einfach eine Gebühr, sondern bildet die finanzielle Grundlage der Gesellschaft. Trotzdem solltest du zusätzlich genügend Liquidität für Miete, Löhne, Versicherungen, Software, Marketing und Steuern einplanen.
Eine GmbH entsteht nicht schon dadurch, dass du einen Namen auswählst oder Geld auf ein Konto einzahlst.
Die Gründer müssen in einer öffentlichen Urkunde erklären, dass sie eine GmbH gründen. Dabei werden die Statuten festgelegt und die Organe bestellt (Art. 777 Abs. 1 OR). Danach wird die Gesellschaft am Sitz ins Handelsregister eingetragen (Art. 778 OR).
Rechtlich entsteht die GmbH erst mit dem Handelsregistereintrag. Ab diesem Zeitpunkt hat sie eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 779 Abs. 1 OR).
Typischer Ablauf:
Firma, Zweck, Sitz und Beteiligungen klären.
Statuten erstellen.
Stammkapital einzahlen.
Gründung öffentlich beurkunden lassen.
Anmeldung beim Handelsregister einreichen.
Nach dem Eintrag besteht die GmbH rechtlich.
Wenn du beim Thema Gründung Unterstützung benötigst, hilft dir Jurata jederzeit gerne weiter: GmbH gründen mit Jurata.
Die Statuten sind die Grundregeln deiner GmbH.
Sie müssen Bestimmungen enthalten über die Firma und den Sitz, den Zweck, die Höhe des Stammkapitals, die Anzahl und den Nennwert der Stammanteile sowie die Form der Mitteilungen an die Gesellschafter (Art. 776 OR).
Gerade bei mehreren Gründern lohnt es sich, die Statuten und ergänzende Vereinbarungen sorgfältig aufzusetzen. Wichtig sind etwa Fragen dazu, wer wie viele Stammanteile hält, wer entscheiden darf und was passiert, wenn jemand aussteigen will.
Ja, die Rechtsform muss in der Firma angegeben werden.
Handelsgesellschaften können ihre Firma grundsätzlich frei wählen. Die Rechtsform muss aber in der Firma enthalten sein (Art. 950 Abs. 1 OR). Die Handelsregisterverordnung präzisiert, dass die Rechtsform mit der zutreffenden Bezeichnung oder Abkürzung in einer Landessprache anzugeben ist (Art. 116a Abs. 1 HRegV).
Ein Name wie «Muster Consulting GmbH» zeigt also nicht nur den Brand, sondern auch die Rechtsform.
Eine GmbH braucht Personen, die für sie handeln können.
Grundsätzlich ist jeder Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt (Art. 814 Abs. 1 OR). Die Statuten können die Vertretung anders regeln. Mindestens ein Geschäftsführer muss aber zur Vertretung befugt sein (Art. 814 Abs. 2 OR).
Wichtig ist zudem die Schweizer Wohnsitzanforderung. Die GmbH muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Geschäftsführer oder Direktor sein (Art. 814 Abs. 3 OR).
Ja. Eine GmbH is buchführungspflichtig.
Juristische Personen unterliegen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 2 OR). Weil die GmbH eine juristische Person ist, muss sie ihre Geschäftsvorgänge ordentlich dokumentieren und eine Jahresrechnung erstellen.
Für Gründer bedeutet das, dass sie von Anfang an eine saubere Buchhaltung einrichten sollten. Das hilft bei Steuern, Lohnabrechnungen, Mehrwertsteuerfragen und Bankgesprächen.
Für die Revisionsstelle der GmbH gelten die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend (Art. 818 Abs. 1 OR).
Wenn keine ordentliche Revision nötig ist, muss die Jahresrechnung eingeschränkt geprüft werden (Art. 727a Abs. 1 OR). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden. Dafür braucht es die Zustimmung sämtlicher Beteiligten und die Gesellschaft darf nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben (Art. 727a Abs. 2 OR).
Dieser Verzicht wird oft «Opting-out» genannt.
Die GmbH ist vor allem dann interessant, wenn du dein Geschäft klar von deinem Privatvermögen trennen möchtest.
Frage | GmbH | Einzelfirma |
|---|---|---|
Rechtspersönlichkeit | Eigene juristische Person | Keine separate juristische Person |
Mindestkapital | CHF 20'000 | Kein gesetzliches Mindestkapital |
Haftung | Grundsätzlich Gesellschaftsvermögen | Näher beim Privatvermögen des Inhabers |
Auftritt | Professionell und strukturiert | Einfach und persönlich |
Buchhaltung | Buchführungspflicht als juristische Person | Abhängig von Umsatz und Situation |
Wenn du sehr klein startest und wenig Risiko hast, kann eine Einzelfirma genügen. Wenn du mit Partnern gründest, grössere Verträge abschliesst oder professioneller auftreten willst, ist die GmbH oft passender.
Die GmbH und die AG sind beide Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Für viele Gründer ist die GmbH aber der einfachere Einstieg, weil das Mindestkapital bei CHF 20'000 liegt (Art. 773 Abs. 1 OR). Die AG kann sinnvoll sein, wenn du Investoren aufnehmen, Beteiligungen flexibler strukturieren oder stärker wachsen willst.
Die GmbH ist dagegen oft ideal für lokale Unternehmen, Dienstleister, kleine Teams und Gründer, die eine klare, professionelle Struktur möchten.
Die wichtigsten Vorteile sind:
Grundsätzlich beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
Gründung allein oder mit mehreren Personen möglich
Professioneller Auftritt
Klare Beteiligungsstruktur über Stammanteile
Mindestkapital tiefer als bei einer AG
Die wichtigsten Nachteile sind:
Mindestens CHF 20'000 Stammkapital nötig
Öffentliche Beurkundung und Handelsregistereintrag erforderlich
Buchhaltungspflicht
Je nach Situation Revisionsstelle oder Opting-out nötig
Mehr Formalitäten als bei einer Einzelfirma
Die GmbH Bedeutung lässt sich einfach zusammenfassen. Du gründest eine eigene rechtliche Einheit mit grundsätzlich beschränkter Haftung.
Die GmbH steht für «Gesellschaft mit beschränkter Haftung», braucht mindestens CHF 20'000 Stammkapital und entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Für Gesellschaftsschulden haftet grundsätzlich nur das Vermögen der GmbH (Art. 772 Abs. 1 OR, Art. 794 OR).
Für viele Gründer ist sie deshalb ein guter Mittelweg. Sie ist professioneller als eine Einzelfirma, einfacher als eine AG und bietet trotzdem eine klare Struktur.
Ja. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden (Art. 772 Abs. 1 OR).
Grundsätzlich haftet nur das Gesellschaftsvermögen (Art. 794 OR). Private Risiken können aber entstehen, wenn du persönliche Sicherheiten gibst, gesetzliche Pflichten verletzt oder besondere Pflichten in den Statuten stehen.
Die GmbH erhält ihre Rechtspersönlichkeit mit dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 779 Abs. 1 OR).
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