Company change

Succession planning in SMEs: transfer or sell the company

How you can find the right form of succession and which legal points you should clarify early on.

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Succession planning in KMU is one of the most important decisions in the life of an entrepreneur. It is not just about who will lead the company in the future. It is also about the value of one's life's work, the future of the employees, the role of the family, the crucial financing of the handover, and the question of whether the company should be sold as a whole or transferred in stages.

Was bedeutet Nachfolgeregelung?

Eine Nachfolgeregelung im KMU bedeutet, dass Eigentum, Führung oder beides auf eine neue Person oder Gruppe übergehen. Das kann innerhalb der Familie geschehen, durch Verkauf an Mitarbeitende, durch Verkauf an eine externe Käuferin oder durch eine Kombination verschiedener Modelle.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Eigentum und Führung. Manchmal übernimmt ein Kind oder eine Mitarbeiterin die operative Leitung, während die bisherige Inhaberin noch beteiligt bleibt. In anderen Fällen werden die Aktien oder Stammanteile vollständig verkauft. Wieder andere Lösungen sehen vor, dass nur einzelne Betriebsteile übertragen werden.

Gerade bei KMU sind diese Ebenen oft eng miteinander verbunden. Die Inhaberin ist zugleich Geschäftsführerin, Kundenbeziehung, Know-how-Trägerin und Vertrauensperson für Mitarbeitende. Deshalb reicht ein Kaufvertrag allein selten aus. Eine gute Nachfolge braucht eine klare Strategie, eine saubere Bewertung und einen realistischen Übergabeplan.

Firma übertragen oder verkaufen: Was ist der Unterschied?

Bei einer Übertragung steht oft die Weitergabe an eine vertraute Nachfolgeperson im Vordergrund. Beim Verkauf stehen der Marktpreis und der Übergang an eine Käuferin oder einen Käufer stärker im Zentrum.

Juristisch gibt es verschiedene Wege. Bei einer AG oder GmbH kann die Nachfolge über den Verkauf der Beteiligungsrechte erfolgen. Das wird häufig als Share Deal bezeichnet. Dabei wechseln die Aktien oder Stammanteile die Eigentümerin, während die Gesellschaft selbst dieselbe bleibt.

Alternativ können einzelne Vermögenswerte, Verträge, Maschinen, Lager, Markenrechte oder Betriebsteile übertragen werden. Das wird häufig als Asset Deal bezeichnet. Für im Handelsregister eingetragene Gesellschaften und Einzelunternehmen kommt zudem eine Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz in Betracht. Dabei können Vermögen oder Teile davon mit Aktiven und Passiven auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden (Art. 69 Abs. 1 FusG). Der Übertragungsvertrag muss unter anderem ein Inventar der zu übertragenden Aktiven und Passiven sowie eine Liste der übergehenden Arbeitsverhältnisse enthalten (Art. 71 Abs. 1 FusG). Rechtswirksam wird die Vermögensübertragung mit der Eintragung im Handelsregister (Art. 73 Abs. 2 FusG).

Für Laien ist die Faustregel einfach. Beim Share Deal wird die Firma als Rechtsträger verkauft. Beim Asset Deal werden ausgewählte Bestandteile des Unternehmens übertragen.

Welche Nachfolgeform passt zu deinem KMU?

Die passende Nachfolgeform hängt davon ab, wer übernehmen soll, wie die Firma strukturiert ist und welche Ziele du verfolgst. Eine familieninterne Übergabe ist oft naheliegend, wenn eine geeignete und motivierte Nachfolgeperson vorhanden ist. Sie kann als Verkauf, Schenkung, Erbvorbezug oder gemischte Lösung gestaltet werden.

Ein Verkauf an Mitarbeitende, oft Management-Buy-out genannt, kann besonders gut funktionieren, wenn das operative Know-how bereits intern vorhanden ist. Die Käufer kennen Kunden, Abläufe und Kultur. Gleichzeitig ist die Finanzierung häufig anspruchsvoll, weil Mitarbeitende den Kaufpreis nicht immer sofort bezahlen können.

Ein Verkauf an externe Käuferinnen, Investoren oder Mitbewerber kann finanziell attraktiv sein. Dafür steigen die Anforderungen an Vorbereitung, Vertraulichkeit, Bewertung und Vertragsverhandlung. Das Bundesgericht beschreibt M&A-Transaktionen typischerweise als mehrstufigen Prozess mit Vorbereitung, Suche, Verhandlung inklusive Due Diligence, Signing, Closing und anschliessender Integration (BGer 9C_154/2023 E. 3.2.1).

Für die Nachfolgeregelung im KMU ist deshalb nicht nur der Kaufpreis entscheidend. Ebenso wichtig sind die Fortführung des Betriebs, die Finanzierung, die steuerlichen Folgen und die Frage, ob die neue Inhaberschaft zum Unternehmen passt.

Share Deal: Wann ist der Verkauf von Anteilen sinnvoll?

Ein Share Deal ist besonders naheliegend, wenn dein Unternehmen als AG oder GmbH geführt wird und die Käuferin die Gesellschaft als Ganzes übernehmen soll. Verträge, Bewilligungen, Arbeitsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen bleiben grundsätzlich bei derselben Gesellschaft, weil nur die Eigentümerstellung wechselt.

Bei einer AG sind Namenaktien grundsätzlich frei übertragbar, sofern Gesetz oder Statuten nichts anderes bestimmen (Art. 684 Abs. 1 OR). In vielen KMU-AGs gibt es jedoch statutarische Übertragungsbeschränkungen. Bei nicht börsenkotierten Namenaktien kann die Gesellschaft die Zustimmung zur Übertragung verweigern, wenn ein wichtiger statutarischer Grund besteht oder wenn sie anbietet, die Aktien zum wirklichen Wert zu übernehmen (Art. 685b Abs. 1 OR). Solche Regeln sind bei Familiengesellschaften oder Unternehmen mit engem Aktionärskreis besonders wichtig.

Bei einer GmbH ist die Übertragung formeller. Die Abtretung von Stammanteilen und die Verpflichtung dazu müssen schriftlich erfolgen (Art. 785 Abs. 1 OR). Zudem braucht die Abtretung grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786 Abs. 1 OR). Wird diese Zustimmung benötigt, wird die Abtretung erst mit Zustimmung rechtswirksam (Art. 787 Abs. 1 OR).

Wer eine GmbH oder AG verkaufen will, sollte deshalb früh die Statuten, Aktionärbindungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen und Handelsregisterangaben prüfen. Sonst kann eine scheinbar einfache Nachfolge an einer Zustimmungsklausel, einem Vorkaufsrecht oder einer unklaren Bewertungsregel scheitern.

Asset Deal: Wann ist die Übertragung einzelner Betriebsteile sinnvoll?

Ein Asset Deal ist sinnvoll, wenn nicht die ganze Gesellschaft verkauft werden soll oder wenn bestimmte Aktiven und Passiven gezielt übertragen werden sollen. Das kann etwa bei Einzelunternehmen, bei der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs oder bei der Vorbereitung einer späteren Nachfolge relevant sein.

Der Vorteil liegt in der Auswahl. Die Käuferin übernimmt nur, was vertraglich vereinbart wird. Das kann Risiken begrenzen, etwa wenn alte Verpflichtungen, nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte oder private Elemente nicht mitübergehen sollen.

Der Nachteil liegt in der Komplexität. Einzelne Vermögenswerte müssen identifiziert und übertragen werden. Verträge brauchen je nach Situation Zustimmung der Vertragspartner. Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen kann die Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz helfen, weil die im Inventar aufgeführten Aktiven und Passiven mit Handelsregistereintrag von Gesetzes wegen übergehen (Art. 73 Abs. 2 FusG).

Wird ein Betrieb oder Betriebsteil übertragen, sind die Mitarbeitenden besonders zu beachten. Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder Betriebsteil auf einen Dritten, gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, sofern die Arbeitnehmenden den Übergang nicht ablehnen (Art. 333 Abs. 1 OR). Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, ob eine organisatorische Einheit ihre Identität im Wesentlichen bewahrt und dieselbe oder eine gleichartige Geschäftstätigkeit weitergeführt wird (BGer 4C.316/2002 E. 2.1).

Zusätzlich müssen die Arbeitnehmenden rechtzeitig über den Grund des Übergangs sowie über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen informiert werden (Art. 333a Abs. 1 OR). Sind Massnahmen geplant, die Mitarbeitende betreffen, müssen sie beziehungsweise ihre Vertretung rechtzeitig konsultiert werden (Art. 333a Abs. 2 OR).

Welche Rolle spielen Steuern bei der KMU-Nachfolge?

Steuern können die Struktur der Nachfolge stark beeinflussen. Bei der direkten Bundessteuer sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Das kann beim Verkauf privat gehaltener Aktien oder Stammanteile eine wichtige Rolle spielen.

Anders kann die Situation aussehen, wenn ein Einzelunternehmen Vermögenswerte verkauft oder wenn stille Reserven realisiert werden. Für Umstrukturierungen enthält das Steuerrecht besondere Regeln. Stille Reserven einer Personenunternehmung werden bei bestimmten Umstrukturierungen nicht besteuert, wenn die Steuerpflicht in der Schweiz fortbesteht und die bisherigen steuerlichen Werte übernommen werden (Art. 19 Abs. 1 DBG). Bei der Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs auf eine juristische Person gibt es zudem eine fünfjährige Sperrfrist, die bei späterer Veräusserung relevant werden kann (Art. 19 Abs. 2 DBG).

Auch bei juristischen Personen können stille Reserven bei bestimmten Umstrukturierungen steuerneutral übertragen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 61 Abs. 1 DBG). Bei gewissen Übertragungen kann eine spätere Veräusserung innerhalb von fünf Jahren zu einer Nachbesteuerung führen (Art. 61 Abs. 2 DBG).

Für die Nachfolgeregelung im KMU bedeutet das: Die rechtlich beste Lösung ist nicht automatisch die steuerlich beste Lösung. Und die steuerlich attraktive Lösung ist nicht automatisch praktikabel für Käufer, Familie oder Mitarbeitende. Deshalb sollte die Struktur früh festgelegt und mit Bewertung, Finanzierung und Vertrag abgestimmt werden.

Wie bereitest du dein KMU auf die Übergabe vor?

Eine gute Nachfolge beginnt lange vor dem Vertragsabschluss. Der erste Schritt ist eine ehrliche Standortbestimmung. Welche Rolle willst du nach der Übergabe noch spielen? Soll der Name bleiben? Sind Arbeitsplätze wichtiger als der maximale Preis? Gibt es Familienmitglieder, die gleichbehandelt werden müssen? Gibt es Mitgesellschafter, Vorkaufsrechte oder blockierende Statutenbestimmungen?

Danach folgt die Nachfolgefähigkeit des Unternehmens. Dazu gehören saubere Buchhaltung, klare Verträge, dokumentierte Prozesse, belastbare Kundenbeziehungen, Schutz von Marken und Know-how sowie eine Geschäftsführung, die nicht vollständig von einer Person abhängt. Je weniger das Unternehmen an der bisherigen Inhaberin hängt, desto besser lässt es sich übertragen oder verkaufen.

In der Verkaufsphase werden Bewertung, Informationsmemorandum, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Due Diligence, Kaufvertrag und Übergabeplan wichtig. Bei kleineren KMU kann dieser Prozess schlanker sein als bei grossen Transaktionen. Die Grundlogik bleibt aber dieselbe: Käufer wollen wissen, was sie kaufen, welche Risiken bestehen und wie die Firma nach der Übernahme weiterläuft.

Fazit: Die beste Nachfolge ist geplant, nicht improvisiert

Die Nachfolgeregelung im KMU ist kein einzelner Vertrag, sondern ein Prozess. Ob du die Firma an ein Familienmitglied überträgst, an Mitarbeitende verkaufst oder an externe Käufer veräusserst, hängt von deinen Zielen, der Rechtsform, der Finanzierung und der Zukunft des Unternehmens ab.

Der wichtigste Entscheid ist die Struktur. Beim Share Deal wechseln die Beteiligungsrechte. Beim Asset Deal oder bei einer Vermögensübertragung wechseln einzelne Vermögenswerte, Passiven oder Betriebsteile. Diese Wahl beeinflusst Verträge, Mitarbeitende, Steuern, Haftung und den praktischen Übergang.

Wer früh plant, gewinnt Handlungsspielraum. Wer wartet, bis Zeitdruck entsteht, verliert oft Käufer, Wert und Verhandlungsmacht. Eine gute Nachfolge schützt deshalb nicht nur den Verkaufspreis, sondern auch das Unternehmen selbst.

Häufige Fragen zur Nachfolgeregelung im KMU

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Je früher du beginnst, desto besser kannst du Rechtsform, Steuern, Verträge, Bewertung und operative Abhängigkeiten optimieren.

Ist ein Share Deal immer besser als ein Asset Deal?

Nein. Ein Share Deal ist oft einfacher, wenn eine AG oder GmbH als Ganzes verkauft wird. Ein Asset Deal kann sinnvoller sein, wenn nur bestimmte Betriebsteile übertragen oder bestimmte Risiken ausgeschlossen werden sollen.

Was passiert mit den Mitarbeitenden bei einer Betriebsübertragung?

Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Dritten übertragen wird, gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten über, sofern die Mitarbeitenden den Übergang nicht ablehnen (Art. 333 Abs. 1 OR).

Muss die Nachfolge familienintern erfolgen?

Nein. Neben der familieninternen Übergabe kommen ein Verkauf an Mitarbeitende, ein Verkauf an externe Käufer, ein Management-Buy-in oder eine strategische Übernahme durch ein anderes Unternehmen in Frage.

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